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Polen – Gemüse, Obst und Schalenfrüchte – Dostawa owoców dla Jednostki Wojskowej Nr 6021.

Jednostka Wojskowa Nr 6021PolenVeröffentlicht am 23. Aug. 2026
Noch 37 Tage

Beschreibung

Das Verfahren wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz.U. aus 2026 Nr. 793, im Folgenden als Gesetz Pzp bezeichnet) durchgeführt. Das Verfahren wird im Rahmen einer unbegrenzten Ausschreibung gemäß Art. 132 des Gesetzes Pzp durchgeführt. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in Teilen, von denen jeder Gegenstand eines separaten Verfahrens ist. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Obst. CPV-Code: 03220000-9 Gemüse, Obst und Nüsse. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags wird in den Anlagen Nr. 1, 1.1., 5 und Nr. 4 des SWZ definiert, nämlich: Angebotsformular, Sortiments- und Preisangaben, Beschreibungen der Auftragsgegenstände sowie geplante Vertragsbestimmungen. Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. Begründung: Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote, da der Auftragsgegenstand aufeinanderfolgende Lieferungen von Obst umfasst, die eine kontinuierliche Lieferung, einen einheitlichen Qualitätsstandard sowie eine effiziente Organisation und Koordination der Auftragsausführung erfordern. Die Aufteilung des Auftrags in Teile und die Übertragung ihrer Ausführung an mehrere Auftragnehmer könnte die laufende Koordination der Lieferungen, insbesondere in Bezug auf Fristen, Mengen und Qualität der gelieferten Produkte, erschweren. Im Falle von Mängeln, Verzögerungen oder dem Austausch von Produkten wäre eine zusätzliche Abstimmung der Maßnahmen zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Auftragnehmern erforderlich, was die Kontinuität der Versorgung negativ beeinflussen könnte. Zudem könnten Lieferungen, die von verschiedenen Auftragnehmern durchgeführt werden, mit Qualitätsunterschieden, Frische und Liefermethoden verbunden sein, was die Einhaltung einheitlicher Standards, die vom Auftraggeber gefordert werden, erschweren könnte. Die Aufteilung des Auftrags könnte auch zu höheren organisatorischen und logistischen Kosten führen, die z. B. mit der Abwicklung mehrerer Verträge, der Koordination mehrerer Lieferungen und deren ordnungsgemäßer Durchführung verbunden sind. Aufgrund der oben genannten Gründe ist der Auftraggeber der Ansicht, dass die Ausführung des gesamten Auftrags durch einen Auftragnehmer eine effizientere Organisation der Lieferungen, eine größere Kontinuität und Vorhersehbarkeit der Versorgung sowie einen einheitlichen Qualitätsstandard der gelieferten Früchte gewährleistet und gleichzeitig die Kosten und Risiken, die mit der Koordination der Zusammenarbeit mit vielen Auftragnehmern verbunden sind, begrenzen kann. Der Auftraggeber fordert die Abgabe eines Angebots für alle erforderlichen Positionen, die in den Anlagen Nr. 1.1. des SWZ aufgeführt sind. Der Auftraggeber plant in diesem Verfahren die Vergabe eines Grundauftrags (garantiert) sowie möglicher Aufträge im Rahmen des Optionsrechts. Informationen zum Umfang des Auftrags, der vom Optionsrecht umfasst wird, einschließlich des Umfangs, des Zeitpunkts der Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber sowie der Bedingungen, unter denen dies erfolgen wird, sind in der Anlage Nr. 4 des SWZ beschrieben. Das Optionsrecht ist ein Recht des Auftraggebers, das er im Rahmen dieses Verfahrens nutzen kann, aber nicht muss. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung dafür, dass er keine solche Anforderung an den Auftragnehmer richtet, und dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf die Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber zu. Die Umstände der Ausübung der Option sind in § 3 der Anlage Nr. 4 des SWZ beschrieben. Jedes Mal, wenn in dieser SWZ der Auftragsgegenstand unter Angabe von Handelsmarken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte charakterisiert, beschrieben wird, wenn dies zu einer Bevorzugung oder Ausschluss bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen könnte, wird angenommen, dass solchen Angaben die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt werden. Der Auftraggeber hat bei der Beschreibung des Auftragsgegenstands auf Grundlage der in Art. 99 Abs. 4 des Gesetzes Pzp dargelegten Bestimmung auf eine Handelsmarke oder Herkunft hingewiesen, aufgrund der Spezifität des Auftragsgegenstands sowie der Unmöglichkeit, ihn mit präzisen und verständlichen Begriffen vollständig zu beschreiben. Durch die Beschreibung des Auftragsgegenstands mit Handelsmarken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die vom Auftraggeber gelieferten Produkte charakterisiert, legt der Auftraggeber damit die qualitativen, technischen und Gebrauchseigenschaften fest, die der Auftragsgegenstand erfüllen muss, um die Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen. Der Auftragsgegenstand sollte den vom Auftraggeber festgelegten technischen, funktionalen und qualitativen Parametern entsprechen, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands, die Anlage Nr. 5 des SWZ darstellt. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit nicht aus, dass sich nur die in Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes Pzp genannten Auftragnehmer, d. h. diejenigen, die den Status einer geschützten Arbeitsstätte, sozialer Genossenschaften sowie anderer Auftragnehmer haben, deren Hauptziel oder Hauptzweck der organisatorisch abgegrenzten Einheiten, die den Auftrag ausführen, die soziale und berufliche Integration sozial benachteiligter Personen ist, um den Auftrag bewerben. Das Verfahren wird in polnischer Sprache in elektronischer Form über die Plattform platformazakupowa.pl unter der Adresse https://platformazakupowa.pl/pn/ozgst durchgeführt. Der Auftraggeber informiert, dass die Anweisungen zur Nutzung von platformazakupowa.pl, insbesondere zum Login, zur Einreichung von Anfragen zur Klärung des Inhalts der SWZ, zur Einreichung von Angeboten sowie zur Durchführung anderer Maßnahmen, die in diesem Verfahren unter Verwendung von platformazakupowa.pl durchgeführt werden, in der Registerkarte „Anweisungen für Auftragnehmer“ auf der Website unter der Adresse: https://platformazakupowa.pl/strona/45-instrukcje zu finden sind. Angebote, Erklärungen (JEDZ), elektronische Verpflichtungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

CPV-Codes

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