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Belgien – Dienstleistungen von Spielkasinos – Concessie voor de exploitatie van een kansspelinrichting van klasse I (casino) op het grondgebied van de stad Brussel

Ville de BruxellesBelgienVeröffentlicht am 21. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die Konzession hat zum Gegenstand den Abschluss einer Konzessionsvereinbarung mit der Stadt Brüssel über den Betrieb eines Glücksspielbetriebs der Klasse I (Casino) im Sinne von Artikel 29, Absatz 3, des Gesetzes vom 7. Mai 1999. Der Konzessionär wird mit dem Betrieb des Casinos beauftragt. Zu diesem Zweck muss er eine Klasse-A-Lizenz erhalten, die von der Belgischen Glücksspielkommission erteilt wird. Der Bietende muss daher auch die erforderlichen Bedingungen für den Erhalt einer solchen Lizenz erfüllen. Die Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass der Konzessionär die Klasse-A-Lizenz von der Glücksspielkommission erhält (Art. 18 der AR vom 26. Juni 2002). Die Konzession wird an folgendem Ort betrieben: Im Mehrzweckkomplex, früher bekannt als « GALERIES ANSPACH », gelegen an der Front des Boulevard Anspach 30 bis 36 und gebildet durch die Straßen Grétry, des Fripiers und die Rue de l’Evêque, früher katastral eingetragen Abschnitt B, Nummer 1472/G (48a 67ca), Nummer 1600/P (3a 45 ca) und Nummer 1600/S (115,75 m²), und gemäß neuem Katastralauszug Abschnitt B Nummer 1472KP0000 für eine Gesamtkatastralfläche von 52 Aren 54 Centiaren: Die als « Casino » bezeichnete Einheit, katastral eingetragen Abschnitt B, Nummer 1472KP0122, bestehend aus den folgenden Flächen: • Eine Fläche von 11.530 m² für die Casinotätigkeit; • Eine Fläche von 950 m², derzeit für das Restaurant im siebten Stock reserviert; • Eine Fläche von 1.885 m² im Untergeschoss, die für Parkplätze und Lagerung vorgesehen ist. Dies ergibt eine Gesamtfläche von 14.365 m². Der Mehrzweckkomplex, früher bekannt als « GALERIES ANSPACH », ist Eigentum der Stadt Brüssel. Die Stadt Brüssel hat jedoch der S.A. NOUVELLES GALERIES DU BOULEVARD ANSPACH (kurz « NGBA ») ein Erbpachtrecht auf diesen Komplex eingeräumt, die Erbpächterin ist. Um die Räumlichkeiten nutzen zu können, wird der Konzessionär von der Erbpächterin ein Nutzungsrecht erhalten. Die Modalitäten und Bedingungen dieses Nutzungsrechts sind im Entwurf des Nutzungsrechtsvertrags in Anlage 4 der vorliegenden Vergabeunterlagen dargestellt, den der Konzessionär unterzeichnen muss. Der Konzessionär wird neben dem Betrieb des Casinos auch für den Betrieb der verschiedenen HoReCa-Dienstleistungen, die sich an den unter der vorliegenden Konzession stehenden Orten befinden, sowie für die Organisation von Veranstaltungen auf dem Gelände verantwortlich sein.

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