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Polen – Teile für Lokomotiven oder rollendes Material – Dostawa części zamiennych do autobusu szynowego SA132

Koleje Wielkopolskie sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Ersatzteilen für den Schienenbus SA132, deren Art, Beschreibung und Lieferbedingungen in Anhang Nr. 2.1 sowie in Anhang Nr. 4 (Vertragsvorlage) zur SWZ festgelegt sind. 2. Die angebotenen Teile müssen: - den Anforderungen entsprechen, die in Anhang Nr. 2.1 zur SWZ festgelegt sind, - original, fabrikneu, frei von Mängeln, den entsprechenden Qualitätsanforderungen sowie den Anforderungen der Europäischen Normen oder der Polnischen Normen, die die Europäischen Normen übertragen, entsprechen und nicht mit Rechten Dritter belastet sein, - die Anforderungen erfüllen, die in der Vertragsvorlage festgelegt sind. 3. Für die Vergabe des Auftrags können sich Auftragnehmer bewerben, die: 1) nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sind, wenn sie den Umständen unterliegen, die in Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes PZP genannt werden, mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer im Verfahren nicht von der Teilnahme ausgeschlossen ist, wenn es sich um den Fall handelt, der in Art. 108 Abs. 1 Punkt 1 Buchstabe h des Gesetzes PZP genannt wird, sowie wenn es sich um den Fall handelt, der in Art. 108 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes PZP genannt wird, wenn die in dieser Vorschrift genannte Person wegen einer in Art. 108 Abs. 1 Punkt 1 Buchstabe h des Gesetzes PZP genannten Straftat verurteilt wurde, und sie darüber hinaus nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sind, wenn sie den Umständen unterliegen, die in - Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine (ABl. L 229/1 vom 31.7.2014, S. 1, in der jeweils geltenden Fassung; im Folgenden „Verordnung 833/2014“), - Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514; im Folgenden „Sanktionsgesetz“) genannt werden; 2) die Teilnahmebedingungen im Verfahren erfüllen, die vom Auftraggeber festgelegt sind. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lieferung an den vom Auftraggeber im Auftrag angegebenen Ort durchzuführen, der sich an einem der in Punkt 2.1.2 der Bekanntmachung angegebenen Standorte befindet.

CPV-Codes

Teile für Lokomotiven oder rollendes Material

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