Polen – Kochen von Mahlzeiten – Świadczenie usług kucharskich i kelnerskich w Ośrodku Szkoleniowo - Wypoczynkowym Leśnik w Orzechowie w 2026 roku - III postępowanie
Beschreibung
1) Gegenstand des Auftrags sind Küchen- und Kellnerdienste im Schulungs- und Erholungszentrum Leśnik in Orzechów im Jahr 2026. 2) Der Auftragsgegenstand ist im Anhang Nr. 3 zum SWZ detailliert beschrieben, der Folgendes enthält: Beschreibung des Auftragsgegenstands und Aufgabenliste für die Personen, die den Auftragsgegenstand ausführen. 3) Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages Personen beschäftigt, die die Aufgaben ausführen, die Bestandteil des Auftragsgegenstands sind: Kocharbeiten, Küchenhilfe sowie Kellnerdienste, da die Ausführung dieser Aufgaben darin besteht, die Arbeit in der in Artikel 22 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches vom 26. Juni 1974 (Einheitstext: Dz. U. 2025 r. Nr. 227 mit späteren Änderungen) festgelegten Weise auszuführen. Die Pflichten und Rechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers in Bezug auf diese Anforderung sind im Mustervertrag festgelegt, der Anhang Nr. 10 zum SWZ ist. 4) Der Auftraggeber behält sich nicht das Recht vor, dass der Auftragnehmer die wesentlichen Aufgaben des Auftragsgegenstands persönlich ausführt, mit der Einschränkung, dass die selbständige Realisierung der wesentlichen Elemente (Teile) des Auftrags ein Bewertungskriterium darstellt, das in Punkt 16.2.2) SWZ beschrieben ist. Unter wesentlichen Elementen (Teilen) des Auftrags sind die Aufgaben zu verstehen, die das Kochen umfassen. In dem Umfang, in dem sich der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Elemente (Teile) des Auftrags selbständig zu realisieren, kann der Auftragnehmer die Realisierung der Elemente (Teile) des Auftragsgegenstands Subunternehmern übertragen. Im Falle der Absicht, den Auftragsgegenstand mit Beteiligung von Subunternehmern auszuführen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, in seinem Angebot die Teile des Auftrags (Gegenstandsbereiche) anzugeben, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. Diese Angabe ist im Angebot zu machen. Bei fehlender Angabe im Angebot kann der Auftragnehmer Subunternehmer nur unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen einbringen. 5) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer einen zusätzlichen Gegenstandsbereich im Verhältnis zur Gesamtmenge aller in jeder der Positionen des Angebotsformulars, das Teil des Angebots ist, ausgewerteten Aufgaben („Option“) zu übertragen. Gegenstand der Option sind die gleichen (analogen) Arbeiten und Aufgaben, wie sie im SWZ beschrieben und vom Auftragnehmer in einer der Positionen des Angebotsformulars, das Teil des Angebots ist, ausgewertet wurden. Im Rahmen der Option können, je nach Wahl des Auftraggebers, alle, einige oder nur eine der im SWZ beschriebenen und vom Auftragnehmer im Preisformular, das Teil des Angebots ist, ausgewerteten Arbeiten oder Aufgaben übertragen werden. Die Arbeiten und Aufgaben, die Gegenstand der Option sind, können in einer Menge übertragen werden, die 20 % des Wertes des Vertragsgegenstands, der gemäß § 7 Abs. 2 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 10 zum SWZ ist, festgelegt ist, nicht überschreitet. Die Grundlage für die Festlegung des Wertes der im Rahmen der Option übertragenen Arbeiten (zur Festlegung ihres Umfangs) sind die Einheitspreise der einzelnen Arbeiten, die im Preisformular, das Teil des Angebots ist, enthalten sind. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die im Rahmen der Option übertragenen Arbeiten zu übertragen, und der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Option in folgenden Fällen vor: (1) wenn die Notwendigkeit besteht, den Gegenstandsbereich der den Auftragsgegenstand bildenden Dienstleistungen zu erhöhen, sowie (2) wenn aus objektiven Gründen keine Auftragnehmer für die Betreuung des Zentrums im Rahmen der grundlegenden Vergabeverfahren ausgewählt werden können, um die notwendige Erbringung der Dienstleistung zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme des Rechts der Option im Zusammenhang mit dem Auftreten der in Punkt (2) beschriebenen Umstände erfolgt jedoch nicht später als 3 Wochen vor Ablauf der Auftragsausführungsfrist. 7) Der Ort der Ausführung des Auftragsgegenstands wird der Bereich des Schulungs- und Erholungszentrums „Leśnik“ in Orzechów sein.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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