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Polen – Tiefgekühlter Fisch, Fischfilets und andere Fischteile – DOSTAWA RYB I PRODUKTÓW RYBNYCH Z PODZIAŁEM NA 3 CZĘŚCI (ZADANIA)

28 Wojskowy Oddział GospodarczyPolenVeröffentlicht am 08. Sept. 2026
Noch 33 Tage

Beschreibung

Objekt des Auftrags ist die Lieferung von Fischen und Fischprodukten in den voraussichtlichen Mengen, aufgeteilt in 3 Teile (Aufträge). Auftrag 1 – Lieferung von Fischen und Fischprodukten - (GZ Siedlce) Auftrag 2 – Lieferung von Fischen und Fischprodukten - (GZ Warszawa -Wesoła) Auftrag 3 – Lieferung von Fischen und Fischprodukten - Kopytów ZZ LOGISTYK IIA - Kopytów 1. Die Mengenanforderungen sowie die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes sind in den Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstandes, der auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlicht wird, aufgeführt: https://platformazakupowa.pl/pn/28wog. Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht im vorliegenden Verfahren vor: Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht gemäß Art. 441 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor. Die Ausübung des Optionsrechts - je nach Bedarf des Auftraggebers - besteht darin, den Auftragsgegenstand gemäß der Beschreibung des Auftragsgegenstandes maximal um 200 % des Wertes des Grundauftrags zu erhöhen. Der in der Optionsbestellung genannte Auftrag wird vom Auftragnehmer, mit dem ein Vertrag über den Grundauftrag abgeschlossen wurde, zu den im Grundauftrag festgelegten Bedingungen und zu den im Grundauftrag festgelegten Einheitspreisen ausgeführt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer darüber, in welchem Umfang er verpflichtet ist, den in der Optionsbestellung genannten Auftrag auszuführen. Die Ausführung des optionalen Teils erfolgt auf der Grundlage der vom Auftraggeber in Form einer schriftlichen Bestellung geäußerten Willenserklärung. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts zur Erhöhung des Sortiments findet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags über den Grundauftrag statt, falls eine kontinuierliche Versorgung der zu versorgenden Personen gewährleistet werden muss. Der Auftragnehmer wird hierüber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen informiert. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist ein Recht des Auftraggebers. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zur Ausführung des Optionsauftrags. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche aus diesem Grund zu. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts stellt keine Änderung des Vertrags dar und erfordert keine Unterzeichnung eines zusätzlichen Vertrags.

CPV-Codes

Tiefgekühlter Fisch, Fischfilets und andere Fischteile

Unterlagen & Angebotsabgabe

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