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Polen – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Zagospodarowanie terenów zieleni Miasta Gdyni

Gmina Miasta GdyniPolenVeröffentlicht am 22. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

**Gegenstand des Auftrags**

**Teil 1:** Sensorgarten an der Grundschule 43, ul. Porębskiego (BO 2020/MAK/0001). Entwicklung des Geländes an der ul. Wiceadmirała Kazimierza Porębskiego 21. Gewinnerprojekt des Bürgerhaushalts 2020/POD/0025 mit dem Titel „Sensoriell-rekreativer Garten für die Bewohner des Stadtteils Pogórze an der ul. Porębskiego 21 auf dem Gelände der Grundschule 43“. Ausführung eines Sensorgartens, dessen Ziel es ist, die Sinne des Sehvermögens, des Tastsinns und des Geruchssinns durch die Schaffung thematischer Beete mit einer Vielfalt von Arten zu stimulieren. Bearbeitungsfläche – 316 m². Mineralfläche – 115 m², Geplante Grünmaterialien: Sträucher – 30, Stauden und Gräser – 525, Bäume – 3. Bank mit Rückenlehne und Armlehnen. Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1a zu SWZ - OPZ Teil 1); **Teil 2:** Entwicklung des Grünflächenareals der Busschleife an der ul. Strzelców (BO 2024/POD/0025). Entwicklung des Grünflächenareals – innerhalb der Busschleife an der ul. Strzelców in Gdynia. Gewinnerprojekt des Bürgerhaushalts 2024/MAK/0001 mit dem Titel „Taschenpark in der Mitte der Busschleife Mały Kack Strzelców“. Bearbeitungsfläche – 44,9 m². Geplante Grünmaterialien: Sträucher – 56, Stauden – 192. Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1b zu SWZ – OPZ Teil 2); **Teil 3:** Entwicklung des Grünflächenareals an der ul. Chwarznieńska. Entwicklung des Grünflächenareals mit 36-monatiger Pflege entlang der Straßen: Chwarznieńska, Hodowlanej und Rolniczej. Insbesondere: Abtransport von Steinen: 21 m³, Entfernen der Grasnarbe einschließlich Abtransport: 2 723,2 m², Anlegen einer Rasenfläche durch Aussaat: 125,5 m², Pflanzen von Sträuchern 4 454 Stück, Stauden 8 484 Stück, Bäume: 75 Stück, Abdecken des Bodens mit Rinde in einer Dicke von 5 cm 2 723,2 m², Feldsteinen in einer Schichtdicke von 10 cm auf einer Fläche von 11 m². Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1c zu SWZ – OPZ Teil 3); Der Gegenstand des Auftrags ist in Anlage Nr. 1a, 1b, 1c zu SWZ „Beschreibung des Auftragsgegenstands“ (im Folgenden als „OPZ“) sowie in den geplanten Vertragsbestimmungen, die Anlage Nr. 10 zu SWZ darstellen, detailliert beschrieben. Im Rahmen von Teil 1 und Teil 2 ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Informationsplatte zu liefern, die Daten enthält, die darauf hinweisen, dass die Aufgabe im Rahmen des Bürgerhaushalts ausgeführt wird. Die detaillierten Anforderungen an die Tafeln sind in Anlage Nr. 1a – OPZ Teil 1 und Anlage Nr. 1b – OPZ Teil 2 enthalten.

**2.** Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten.

**3.** Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten gemäß den folgenden Bestimmungen: **3.1.** Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten für beliebige ausgewählte Teile des Auftragsgegenstands. **3.2.** Der Auftraggeber entscheidet sich für das günstigste Angebot, das für den jeweiligen Teil des Verfahrens eingereicht wurde.

**4.** Der Auftraggeber sieht keine Rückerstattung der Teilnahmekosten vor.

**5.** Der Auftraggeber sieht keine Abrechnungen in Fremdwährungen vor. Die Abrechnungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen in polnischen Złoty.

**6. Subunternehmer:** **6.1.** Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer unter den in Anlage Nr. 10 zu SWZ (geplante Vertragsbestimmungen) festgelegten Bedingungen übertragen; **6.2.** Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer, in seinem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, deren Ausführung er Subunternehmern anvertrauen möchte, sowie die Namen der möglichen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind; **6.3.** Die Übertragung der Ausführung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung dieses Auftrags; **6.4.** Die detaillierten Anforderungen an die Subunternehmer sind in Anlage Nr. 10 zu SWZ (geplante Vertragsbestimmungen) festgelegt.

**7.** Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand durch den Auftragnehmer vor.

**8.** Der Auftraggeber stellt keine Anforderungen an die Beschäftigung von Personen durch den Auftragnehmer, wie in Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes Pzp.

**9. Lokale Sicht.** Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur Durchführung einer lokalen Sichtprüfung durch den Auftragnehmer oder zur Überprüfung der für die Auftragsausführung erforderlichen Dokumente durch den Auftragnehmer vor, die am Standort des Auftraggebers verfügbar sind, in der Phase des Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags.

**10.** Im Falle von Unstimmigkeiten hinsichtlich des Umfangs des Auftragsgegenstands zwischen SWZ und der Auftragsbeschreibung gelten in erster Linie die Bestimmungen der OPZ.

**11.** Der Auftraggeber informiert, dass in diesem Verfahren keine der in Art. 16b Abs. 1 Punkt 1 und 2 des Gesetzes Pzp vorgesehenen Möglichkeiten genutzt wird. Auf die Erteilung des Auftrags können sich daher keine Auftragnehmer bewerben, die aus Drittländern stammen, die keine Vertragsstaaten internationaler Abkommen sind, oder Auftragnehmer, die sich gemeinsam mit solchen Auftragnehmern um die Erteilung des Auftrags bewerben. Ein Angebot, das von einem solchen Auftragnehmer eingereicht wurde, oder ein gemeinsam mit einem solchen Auftragnehmer eingereichtes

CPV-Codes

Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an GrünflächenAussaat von BaumsamenBelagarbeiten, außer FahrbahnenInstallation von StraßenmobiliarVermessungsarbeitenSträucher

Unterlagen & Angebotsabgabe

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