Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Elektronische Patientenakte - ePA Aktensystem
Beschreibung
Die Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 SGB V zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die TK benötigt dazu bestimmte Lieferartefakte: Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen die folgenden Leistungen: - Umsetzung der Vorgaben und Spezifikationen der gematik für das ePA-Aktensystem - Bereitstellung und Betrieb des ePA-Backends (ePA-Aktensystem, VAU und dazugehörige Systeme und Schnittstellen) - Bereitstellung sämtlicher Komponenten in folgenden Umgebungen: PU, TU, RU und RU DEV - Unterstützungsleistungen auf Abruf. Die Krankenkassen sind nach § 342 Absatz 7 SGB V dazu verpflichtet ein ePA-FdV auch für stationäre Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Das "ePA Desktop FdV" wird aktuell als White-Label-App vollständig extern entwickelt und für die Betriebssysteme Windows, Mac OS und Linux dem Versicherten unter dem Namen "TK-Safe" angeboten. Das "ePA Desktop FdV" ist nicht Teil dieser Beschaffung. Die TK entwickelt und betreibt das Push-Gateway eigenständig. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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