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Diese Ausschreibung wurde zurückgezogen.

Polen – Computeranlagen und Zubehör – Zakup i dostawa sprzętu komputerowego – umowa ramowa kaskadowa

Komenda Wojewódzka Policji w KatowicachPolenVeröffentlicht am 15. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist der Kauf und die Lieferung von Computerequipment für den Garnison Śląski im Rahmen eines Rahmenvertrags mit Aufteilung in Aufgaben wie folgt: 1) Aufgabe 1 - Computer Typ AIO - Anzahl: 3000 2) Aufgabe 2 - tragbarer Computer Typ Laptop - Anzahl: 500 3) Aufgabe 3 - Mini-PC mit Monitor - Anzahl: 3000 2. Der Besteller schließt für jede Aufgabe einen separaten Rahmenvertrag mit maximal vier (4) Auftragnehmern, deren Angebote alle Anforderungen der SWZ sowie des Pzp erfüllen und die die höchste Punktzahl auf der Grundlage der in Abschnitt XX der SWZ festgelegten Bewertungskriterien für Angebote erhalten. Wenn weniger als vier Angebote, die nicht zurückgewiesen werden können, eingereicht werden, schließt der Besteller mit allen Auftragnehmern, die alle Anforderungen der SWZ sowie des Pzp erfüllen, einen Rahmenvertrag für die jeweilige Aufgabe. Wenn nur ein Angebot, das nicht zurückgewiesen werden kann, für eine Aufgabe eingereicht wird, schließt der Besteller einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer. 4. Der Besteller hat in Anlage Nr. 7 zur SWZ die Mindestanforderungen für die Geräte und das Equipment festgelegt. Der Auftragnehmer kann Geräte und Equipment mit höheren Parametern anbieten. Das Angebot von Geräten und Equipment, die die Mindestanforderungen des Bestellers nicht erfüllen, führt zum Ausschluss des Angebots gemäß Art. 226 Abs. 1 Pkt 5) uPzp, da sie die Anforderungen der Bestellung nicht erfüllen. 5. Die Details der Bestellung sind in der SWZ und den Anlagen enthalten. 6. Der Wert des Rahmenvertrags überschreitet nicht die Bruttosumme von 34 440 000,00 PLN (Betrag, den der Besteller für die Durchführung der Bestellung vorsieht), darunter: für Aufgabe 1: 16 848 540,00 PLN für Aufgabe 2: 1 706 010,00 PLN für Aufgabe 3: 16 848 540,00 PLN Die Abrechnung für die erbrachten Lieferungen erfolgt auf der Grundlage der separat geschlossenen Ausführungsverträge basierend auf den in dem Angebotsformular - Anlage Nr. 1 zur SWZ - angegebenen Einheitspreisen, unter Vorbehalt von § 6 der geplanten Vertragsbestimmungen. 7. Auftragnehmer können sich gemeinsam um die Vergabe der Bestellung bewerben. 8. Im Falle von Konsortien und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist eine separate Erklärung über die Nichtunterwerfung unter Ausschluss, die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren oder der Selektionskriterien für jeden der Mitausführenden vorzulegen. Eine solche Erklärung bestätigt die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren oder der Selektionskriterien sowie das Fehlen von Ausschlussgründen nur in Bezug auf den jeweiligen Konsortialpartner oder Mitausführenden (Art. 125 Abs. 4 Pzp). Dies bedeutet, dass jeder der Mitausführenden in der Erklärung nur seine eigenen Fähigkeiten (Ressourcen) nachweist. 9. Im Falle der in Abs. 1 genannten Situation bestellen die Auftragnehmer einen Bevollmächtigten, um sie im Verfahren zur Vergabe der Bestellung zu vertreten oder sie im Verfahren und im Abschluss des Vertrags über die öffentliche Bestellung zu vertreten. 10. Das Angebot muss so unterzeichnet werden, dass es alle gemeinsam auftretenden Auftragnehmer rechtlich bindet. 11. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung der Auftragnehmer um die Vergabe der Bestellung sind die in Abschnitt VIII Pkt 1.2 und 2.1 genannten Dokumente und Erklärungen auch von dem gemeinsam um die Vergabe der Bestellung bewerbenden Auftragnehmer vorzulegen. Die Bestimmungen des Abschnitts VIII Abs. 2.2-2.5 sind entsprechend anzuwenden. 12. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils der Bestellung einem Subunternehmer übertragen. 13. Der Besteller verlangt vom Auftragnehmer, dass er in seinem Angebot den Teil der Bestellung, dessen Ausführung er Subunternehmern übertragen will, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind, angibt. Diese Angabe erfolgt in Anlage Nr. 1 zur SWZ. Wenn der Auftragnehmer nicht plant, die Bestellung mit Beteiligung von Subunternehmern auszuführen, ist in Anlage Nr. 1 zur SWZ „nicht zutreffend“ oder eine ähnliche Formulierung einzutragen. Wenn der Auftragnehmer dieses Feld leer lässt, geht der Besteller davon aus, dass die Bestellung in Eigenregie und ohne Beteiligung von Subunternehmern ausgeführt wird. 14. Die Übertragung der Ausführung eines Teils der Bestellung an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung.

CPV-Codes

Computeranlagen und Zubehör

Unterlagen & Angebotsabgabe

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