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Rumänien – Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten – Servicii de reparare, întreținere, verificări metrologice și etalonări pentru aparatele din cadrul Laboratorului D.R.D.P. CLUJ (Acord cadru pe 24 luni)

COMPANIA NATIONALA DE ADMINISTRARE A INFRASTRUCTURII RUTIERE S.A. prin D.R.D.P ClujRumänienVeröffentlicht am 26. Okt. 2026
Noch 28 Tage

Beschreibung

Es wird der Erwerb von Reparatur-, Wartungs-, metrologischen Prüf- und Kalibrierungsdiensten für Geräte im Rahmen des Laboratoriums D.R.D.P. CLUJ (Rahmenvertrag über 24 Monate) gewünscht. Der maximale Wert des Rahmenvertrags beträgt 1.585.937,17 Lei ohne MwSt; der Mindestwert des Rahmenvertrags beträgt 1.144.129,09 Lei ohne MwSt. Der größte Nachfolgevertrag: 700.000,00 Lei ohne MwSt. Die Mindest- und Höchstmengen der Rahmenverträge und der Nachfolgeverträge entsprechen den im Aufgabenheft angehängten Mengenlisten. Der vorliegende Rahmenvertrag stellt nicht die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung öffentlicher Mittel dar. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags werden Nachfolgeverträge vergeben, die die rechtliche Grundlage für die Zahlung darstellen. Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, den Vertrag gemäß Art. 221 der Gesetzes 98/2016 zu ändern, vorbehaltlich der Bedingung, dass diese Änderungen nicht den Bestimmungen des Art. 221 Abs. 7 der Gesetzes 98/2016 unterliegen, d.h. keine wesentliche Änderung darstellen. Überprüfungsklauseln gemäß Art. 221 Abs. (1) lit. a) der Gesetzes 98/2016, die eventuelle Änderungen antizipieren, die während der Vertragsdurchführung auftreten können, sind wie folgt: 1) Die Vertragsparteien Rahmenvertrag 2) Laufzeit des Rahmenvertrags/Nachfolgeverträge 3) Zahlungsmodalitäten und Forderungsrückforderung 4) Subunternehmer. Dritte 5) Mengen 6) Unvorhersehbare Umstände A. Gemäß den Bestimmungen des Art. 160 Abs. (1) der Gesetzes 98/2016 mit späteren Änderungen und Ergänzungen ist der Frist, bis zu dem jeder an der öffentlichen Beschaffungsprozedur interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Vergabeunterlagen zu beantragen, 18 Tage vor dem Frist für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß den Bestimmungen des Art. 160 Abs. (2) der Gesetzes 98/2016 mit späteren Änderungen und Ergänzungen legt die Vergabebehörde einen einzigen Frist fest, bis zu dem sie auf alle Anfragen nach Klarstellungen/zusätzlichen Informationen klar und vollständig antworten wird, und zwar am 11. Tag vor dem für die Einreichung der Angebote festgelegten Frist. *Jede nach dem in Punkt A) genannten Datum eingereichte Anfrage auf Klarstellung wird als verspätet angesehen.

CPV-Codes

Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten

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