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Polen – Software-Entwicklung – Modernizacja systemu Egeria 6.0. posiadanego przez Zamawiającego

Urząd Komunikacji ElektronicznejPolenVeröffentlicht am 16. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Modernisierung des vom Auftraggeber besessenen Systems Egeria 6.0. Hauptauftrag: Modernisierung des derzeit vom Auftraggeber genutzten Systems Egeria 6.0, umfassend die folgenden Bereiche: 1) Aktualisierung der Datenbank sowie technologische Modernisierung im Bereich der Benutzeroberfläche; 2) Lieferung des Mitarbeiterportals, das mit den Modulen des modernisierten Systems zusammenarbeitet; 3) Zusätzliche Entwicklungsdienste. Auftrag im Rahmen des Optionsrechts: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf Grundlage von Art. 441 des Gesetzes vom Optionsrecht Gebrauch zu machen. Der Auftrag im Rahmen des Optionsrechts umfasst die Erbringung von Dienstleistungen, die Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Programmier- und Analysedienstleistungen in einem Umfang von mindestens 10 Stunden und maximal 2000 Stunden umfassen. Hinsichtlich der Programmierdienstleistungen ist deren Erbringung mit der Verpflichtung zur Erteilung einer Lizenz an den Auftraggeber verbunden. Insbesondere: • Analytische Dienstleistungen, einschließlich Schulungen für die Mitarbeiter des Auftraggebers, die die Möglichkeiten des Systems darstellen; • Systemänderungen, die aus dem individuellen Bedarf des Auftraggebers resultieren und durch die Konfiguration des Systems eingeführt werden können; • Systemänderungen, die aus dem individuellen Bedarf des Auftraggebers resultieren und eine Erweiterung des Systems um neue Funktionen erfordern. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist dessen alleiniges Recht und hängt von den festgestellten Bedürfnissen des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag im Rahmen des Optionsrechts in nicht vollständigem Umfang und nur Teile des Auftrags zu realisieren, abhängig von den festgestellten Bedürfnissen und den vom Auftraggeber verfügbaren finanziellen Mitteln. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber in vollem Umfang steht dem Auftragnehmer eine Vergütung nur in dem vom Auftraggeber in dessen Erklärung über die Inanspruchnahme des Optionsrechts angegebenen Umfang zu. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Anhang Nr. 1 zur SWZ - Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ) sowie Anhang Nr. 5 zur SWZ - Vertragsentwurf.

CPV-Codes

Software-EntwicklungSoftware-ImplementierungAnlagenverwaltung für die Computersystemwartung

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