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Frankreich – Tarnüberzüge – Acquisition de systèmes de Camouflage Rapide « LOKI CR » et Semi Permanent « LOKI SP » pour les véhicules militaires terrestres, et prestations associées

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats d'armementFrankreichVeröffentlicht am 30. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Dieser Auftrag betrifft die Entwicklung, Lieferung und Unterstützung von multispektralen Tarnkits (KDM), im Folgenden LOKI genannt. Angesichts der immer leistungsfähigeren Sensoren auf dem Schlachtfeld und um den Tarnbedarf von Fahrzeugen in Bewegung und während der Phasen des provisorischen Parkens zu berücksichtigen, werden diese LOKI-Systeme verwendet, um die Gesamtsignatur dieser Materialien zu reduzieren, indem sie sich mit der Umgebung verschmelzen, um der feindlichen Überwachung zu entkommen. Sie sollen insbesondere die Erkennbarkeit der oberen Teile (Dach und Motorhaube) und des Fahrwerks verringern. Der seitliche Teil (die Flanken der Fahrzeuge) liegt außerhalb des betrachteten Umfangs. Das System besteht aus zwei Segmenten: LOKI Schnelltarnd (CR) tarnt das Fahrwerk und LOKI semipermanent (SP) die oberen Teile. Die LOKI-Systeme bieten eine anpassungsfähige Lösung, um angepasst zu werden, je nach: — der Größe der zu tarnenden Materialien, — den Einsatzbedingungen und -einschränkungen (europäische Theater, Wüsten- oder Schneegebiete), — den Merkmalen der Bedrohungssensoren, indem eine Tarnung in den verschiedenen Wellenlängen der Bedrohung ermöglicht wird, einschließlich sichtbar, nahes Infrarot, thermisches Infrarot. Die Muster und Farben der Tarnung im sichtbaren Bereich und im nahen Infrarotbereich werden vorgeschrieben. ----- Die geschätzte Menge für das Rahmenvertragsprojekt beträgt 46 000 LOKI CR, 11 500 LOKI SP, ohne Verpflichtung des Staates. Der Rahmenvertrag enthält die Möglichkeit, bis zum Doppelten dieser Menge zu bestellen, um eventuellen zusätzlichen Bedürfnissen oder Krisen gerecht zu werden. ----- Es wird darauf hingewiesen, dass das Datum und die Uhrzeit für die Abgabe der Angebote 11/09/2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) sind. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen sind im UTC-Format. ----- Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. ----- Ergänzend zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit festem und variablem Teil. ----- Es handelt sich um einen Einzelleistungsrahmenvertrag. ----- Da der Auftrag erhebliche technische Unsicherheiten aufweisen kann, enthält er einen vorläufigen Teil für den potenziellen Kauf von Lieferungen und Dienstleistungen, die im ursprünglichen öffentlichen Auftrag nicht genau definiert werden konnten. ----- Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Art der zulässigen Änderung: Die Zusammensetzung der Konsortien kann zwischen der Bewerbung und der Einreichung des Angebots nicht geändert werden. ----- Gemäß Artikel R 2342-7 des Code de la commande publique ist dieses Verfahren für Wirtschaftsbeteiligungen aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nicht geöffnet. ----- Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. ---------- Unterzeichnung der Dokumente: Die im Bewerbungsdossier enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer befugten Person unterzeichnet werden, die die Gesellschaft verpflichten kann (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. ---------- Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer befugten Person unterzeichnet werden, die die Gesellschaft verpflichten kann (siehe "Modalitäten der Übermittlung der Angebote" in Abschnitt 2.1.4). ---------- Eine gescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. ---------- Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsbeteiligten abgelehnt. Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich.

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