Polen – Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen – „Utrzymanie czystości w mieście w latach 2027-2028 – Zapewnienie czystości w mieście poprzez świadczenie usług zewnętrznych”
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die ganzjährige Durchführung von Dienstleistungen zur laufenden Sauberhaltung, Winterdienst sowie begleitende Arbeiten. Der Auftrag wurde in zwei Teile unterteilt: 1) Teil 1 - Ganzjährige Sauberhaltung - Stadt Nowy Tomyśl sowie ausgewiesene Gemeinde- und Ortsgebiete a) Gegenstand des Auftrags ist die ganzjährige Durchführung von Dienstleistungen zur laufenden Sauberhaltung, Winterdienst sowie begleitende Arbeiten im Bereich des Bezirks I. Der Umfang umfasst die Stadt Nowy Tomyśl, ausgenommen die Flächen, die ausschließlich dem Bezirk II zugeordnet sind, sowie ausgewählte Objekte und Strecken in ländlichen Gebieten. b) Eine genaue Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist in der Dokumentation enthalten, die als Anlage Nr. 1a zum SWZ dient. 2) Teil 2 - Pflege von Rasenflächen und Grünanlagen - Siedlung Północ, Siedlung Batorego und angrenzende Gebiete in Nowy Tomyśl a) Gegenstand des Auftrags ist die Pflege von Rasenflächen und Grünanlagen sowie begleitende Arbeiten im Bereich des Bezirks II. Der Umfang umfasst die Flächen der Siedlung Północ, der Siedlung Batorego sowie angrenzende Grünflächen, die in den Anlagen aufgeführt sind. b) Eine genaue Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist in der Dokumentation enthalten, die als Anlage Nr. 1b zum SWZ dient. 2. Gemäß Art. 126 Abs. 1 PZP fordert der Auftraggeber den Bietenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, auf, innerhalb einer festgelegten Frist, die nicht kürzer als 10 Tage ab dem Tag der Aufforderung ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, wenn diese im Auftragsbekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wurden und zum Zeitpunkt der Einreichung der Nachweise aktuell sind. 3. Der Auftraggeber wird gemäß Art. 139 Abs. 1 PZP vorgehen, d.h.: Der Auftraggeber wird zunächst die Angebote prüfen und bewerten und anschließend die Eignung des Bietenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen überprüfen. 4. Der Auftragnehmer kann nur ein Angebot für einen bestimmten Teil des Auftrags einreichen. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten. 5. Zusammenstellung der Dokumente, aus denen sich das Angebot zusammensetzt: 1) Ausgefülltes Angebotformular (gemäß Muster – Anlage Nr. 2 zum SWZ), 2) JEDZ-Erklärung; 3) Erklärung des Auftragnehmers zu den Ausschlussgründen gemäß Art. 5k der Verordnung 833/2014 4) Auszug oder Information aus dem KRS oder aus dem CEiDG, wenn separate Vorschriften eine Eintragung in das Register oder die Datenbank erfordern, um zu bestätigen, dass die Person, die im Namen des Auftragnehmers handelt, berechtigt ist, diesen zu vertreten; 5) Bestätigung der Einreichung von Sicherheitsleistungen. Zusätzlich zum Angebot sind folgende Dokumente beizufügen – falls zutreffend: 6) Vollmacht zur Einreichung des Angebots, falls das Angebot von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wird; 7) Vollmacht für den Bevollmächtigten zur Vertretung in dem Verfahren der gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmer – gilt für Angebote, die von gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmern eingereicht werden, 8) Verpflichtungserklärung eines Dritten; 9) JEDZ-Erklärung für jede der den Auftragnehmer mit Ressourcen versorgenden Parteien, falls der Auftragnehmer auf die Ressourcen anderer Parteien zurückgreift; 10) Erklärung der den Auftragnehmer mit Ressourcen versorgenden Partei zu den Ausschlussgründen gemäß Art. 5k der Verordnung 833/2014 (falls zutreffend); 11) JEDZ-Erklärung für jeden der gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmer, im Falle von gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmern; 12) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß Art. 5k der Verordnung 833/2014 für jeden der gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmer, im Falle von gemeinsam um das Zuschlagserteilungsverfahren bietenden Auftragnehmern; 13) Erklärung gemäß Art. 117 Abs. 4 PZP, wie in Abschnitt X Abs. 6 SWZ erwähnt (falls zutreffend).
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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