Polen – Medizinische Verbrauchsartikel – Dostawa materiałów medycznych (sprzętu jednorazowego użytku) na potrzeby Szpitala Głogowskiego sp. z o.o. – powtórka.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist: 1. Gegenstand des Auftrags ist die sukzessive Lieferung von medizinischen Materialien – Einweggeräten für die Bedürfnisse der Krankenhausapotheke zur Verwendung in den Krankenhausabteilungen. 2. Der Auftragsgegenstand ist in 35 Pakete unterteilt. Das Angebot kann den gesamten Auftrag oder ausgewählte Pakete umfassen. Das Angebot muss für seine Gültigkeit in den Paketen Nr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 17, 19, 20, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31, 34, 35 für alle Positionen im Paket abgegeben werden. Der Auftraggeber erlaubt die Abgabe von Angeboten für ausgewählte Positionen im Rahmen der Pakete Nr. 1, 3, 11, 14, 15, 16, 18, 21, 23, 30, 32, 33. 3. Der Auftragsgegenstand wurde im Anhang Nr. 1 zum SWZ, d.h. im Preisformular (Mengen- und Sortimentsspezifikation), detailliert beschrieben. 4. Der Auftraggeber erlaubt das Anbieten von Produkten in verschiedenen Einheitsverpackungen, vorausgesetzt, die Endmenge entspricht der vom Auftraggeber im Formular der Mengen- und Sortimentsspezifikation angegebenen. Wenn die Gesamtmenge nicht durch die Verpackungsgröße teilbar ist, erlaubt der Auftraggeber die Bewertung der Produkte unter Berücksichtigung der Umrechnungen der Mengen mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen, entsprechend den mathematischen Regeln. 5. Der Auftraggeber erlaubt im Verfahren die Abgabe von Teilangeboten, d.h. für beliebige ausgewählte Pakete. 6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Erhalt der Informationen über das Ergebnis des Verfahrens und vor Abschluss des Vertrags, eine elektronische Datei des Anhangs Nr. 1 in einem bearbeitbaren Format zu senden. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine geringere Menge an Produkten zu kaufen. 8. Während der Vertragsdurchführung kann der Auftraggeber mengenmäßige Verschiebungen zwischen den einzelnen Sortimentspositionen im Rahmen des Wertes des abgeschlossenen Vertrags in Bezug auf jedes Paket vornehmen. 9. Der angebotene Auftragsgegenstand muss die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, die ihn zur Verwendung zulassen. Er muss über Dokumente verfügen, die ihn zur Verwendung in Gesundheitsdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Polen gemäß den Anforderungen der Verordnung vom 7. April 2022 über Medizinprodukte sowie den Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung, d.h. eine Erklärung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen CE und, falls dies durch besondere Bestimmungen erforderlich ist, einen Zertifikat der benannten Stelle, die an der Bewertung des Medizinprodukts beteiligt war, gemäß der Verordnung über Medizinprodukte, falls dies nicht zutrifft, muss zusammen mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. 10. Der Auftragnehmer gewährleistet die Gültigkeit der Dokumente, die die gelieferten Produkte für den Verkehr und die Verwendung während der Vertragslaufzeit zulassen. 11. Erforderlicher Verwendungszeitraum des Auftragsgegenstands - mindestens 12 Monate ab Lieferdatum. 12. Es wird verlangt, dass jedes einzelne Exemplar des angebotenen Sortiments mit einem in polnischer Sprache verfassten Handelsetikett versehen ist, und die Sammelverpackungen müssen mit demselben Etikett versehen sein. Darüber hinaus muss das Handelsetikett mindestens die folgenden Informationen enthalten: Art und Name des Produkts Anzahl der Stück in der Verpackung Name des Herstellers Code-Nummer, Größe Seriennummer Verfallsdatum 13. Das angebotene Sortiment muss die Anforderungen des Auftraggebers, wie im Auftragsgegenstand beschrieben, sowie die funktionalen Anforderungen, die für diese Produkte gemäß ihrer Bestimmung gelten, vollständig erfüllen. 14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die flüssige Versorgung des Sortiments, das durch den Vertrag abgedeckt ist, für die gesamte Laufzeit des Vertrags zu gewährleisten. 15. Die Aufträge werden elektronisch, je nach aktuellen Bedürfnissen des Auftraggebers, erteilt. 16. Der ausgewählte Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der zukünftigen vertraglichen Leistung auf eigenes Risiko zur Lieferung des Auftragsgegenstands an den Sitz des Auftraggebers, d.h. die Krankenhausapotheke. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf der Grundlage des Auftrags, der von einem bevollmächtigten Vertreter des Auftraggebers erteilt wurde, innerhalb von maximal 2 Werktagen. 17. Um die Qualitätsanforderungen in Bezug auf den angebotenen Auftragsgegenstand zu bestätigen, fügt der Auftragnehmer dem Angebot Informationsmaterialien bei: aktuelle Kataloge, Broschüren, Flyer usw. Auf den beigelegten Informationsmaterialien muss die Paketnummer sowie die Positionsnummer des Pakets deutlich gekennzeichnet sein. 18. Hauptgegenstand des Auftrags gemäß Gemeinsamen Verzeichnis der Aufträge (CPV): 33 14 00 00-3 medizinische Materialien 19. Der Auftraggeber erlaubt keine variantenreichen Angebote. 20. Der Auftraggeber sieht nicht vor: 19.1. Ergänzungsaufträge, 19.2. Rahmenvertrag, 19.3. Nutzung elektronischer Auktionen, 19.4. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems. 19.5. Gewährung von Abschlagszahlungen für die Auftragsausführung 20. Der Auftraggeber sieht die Nutzung des Optionsrechts im Falle von Ergänzungsaufträgen vor. Der genaue Umfang und die Bedingungen der Auftragsausführung werden durch das Vertragsprojekt – Anhang Nr. 3 zum SWZ – festgelegt.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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