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Polen – Erkennungs- und Analysegeräte – Dostawa aparatury kontrolnej i badawczej

Uniwersytet Jana Kochanowskiego w KielcachPolenVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Kontroll- und Untersuchungsgeräten, nämlich:

TEIL 1: 1.1. Spektrometer – 1 Stück

TEIL 2: 2.1. Mykotoxin-/GMO-Gerät – 1 Stück

TEIL 3: 3.1. Mikrotom – 1 Stück

TEIL 4: 4.1. Sortierer/Laboranalysator für Körner (Samen) – 1 Stück

2. CPV-Code: 38433000-9 Spektrometer

38434000-6 Analysatoren

39430000-8 Geräte zur Erfassung und Analyse

38921000-7 Körneranalysatoren

Zusätzliche Informationen – bezieht sich auf jeden Teil

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der Mustervertragsvorlage, die als Anlage Nr. 3 zum SWZ beigefügt ist, beschriebenen Prinzipien und Bedingungen auszuführen.

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:

- den gelieferten Geräten zum Gebäude des Auftraggebers in der Stadt Kielce zu transportieren;

- die gelieferten Geräte in die vom Auftraggeber angegebenen Räume zu bringen;

- die gelieferten Geräte anzuschließen und in Betrieb zu nehmen – um die ordnungsgemäße Funktion zu demonstrieren;

- einen Garantieservice während der Garantiezeit am Einsatzort des Geräts gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen.

5. Der erforderliche Garantie- und Gewährleistungszeitraum für die gelieferten Geräte ist in Anlage Nr. 1 zum SWZ festgelegt. (Angebote mit einer kürzeren Garantie- und Gewährleistungszeit als in Anlage Nr. 1 angegeben, werden abgelehnt.)

6. Das gelieferte Gerät muss fabrikneu und frei von Gebrauchsspuren sein, es muss aus der laufenden Produktion stammen, d.h. es muss nicht früher als im Jahr 2025 hergestellt worden sein und darf nicht Gegenstand von Rechten Dritter sein.

7. Das gelieferte Gerät muss die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate, Qualitätszeugnisse und alle Anforderungen der Normen, die im geltenden Recht festgelegt sind, erfüllen, wobei insbesondere sein bestimmungsgemäßer Gebrauch berücksichtigt wird.

8. Das gelieferte Gerät muss am Liefertag eine Garantiekarte, eine Bedienungsanleitung (in gedruckter Form) sowie alle erforderlichen Dokumente, die für diese Art von Gerät erforderlich sind, besitzen; es muss mit allen Elementen (Anschlüsse, Kabel usw.) ausgestattet sein, die für den Betrieb und die Nutzung beim Auftraggeber erforderlich sind, ohne dass der Auftraggeber zusätzliche Elemente erwerben muss.

9. Alle dem gelieferten Auftragsgegenstand beigefügten Dokumente müssen in polnischer Sprache in gedruckter Form erstellt werden (Bedienungsanleitung – bevorzugte elektronische Version auf einem USB-Stick).

10. Alle Dokumente müssen so erstellt werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze, die sich aus folgendem ergeben:

1) Gesetz über die Barrierefreiheit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (vom 4. April 2019, Dz.U. 2019 poz. 848, mit späteren Änderungen Dz.U. 2023 poz. 511);

2) Gesetz über die Sicherstellung der Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (vom 19. Juli 2019, Dz. U. 2019 poz. 1696);

3) Barrierefreiheitsstandards für die Kohärenzpolitik (Anlage Nr. 2 zu den Leitlinien zur Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Nichtdiskriminierung, einschließlich der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sowie des Gleichheitsgrundsatzes von Frauen und Männern im Rahmen der EU-Fonds);

4) Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (in New York 2006 abgeschlossen, von Polen 2012 ratifiziert, Poz. 1169).

CPV-Codes

Erkennungs- und AnalysegeräteSpektrometerAnalysatorenGetreideanalysatoren

Unterlagen & Angebotsabgabe

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