Italien – Allgemeine Managementberatung – Servizi di consulenza strategica in favore di RAI S.p.A.
Beschreibung
Der Dienst ist in die folgenden Hauptbereiche gegliedert, in Bezug auf die der Auftragnehmer die im Technischen Teil beschriebenen Aktivitäten zur Erfüllung der verschiedenen Bedarfe auszuführen hat: a) Beratungsdienste für die Entwicklung von Industrieplänen, einschließlich der entsprechenden strategischen und wirtschaftlich-finanziellen Analysen; b) strategische Beratungsdienste für einzelne Unternehmensprojekte, einschließlich Initiativen zur industriellen Entwicklung, organisatorischen Rationalisierung, technologischen Entwicklung, Bewertung von industriellen Synergien und Maßnahmen zur Unternehmens- oder Gruppenrestrukturierung; c) Programm-/Projektmanagement-Dienste zur Unterstützung der Umsetzung von Industrieplänen und strategischen Projekten, einschließlich der Aktivitäten zur Überwachung, organisatorischen Veränderungsmanagement, Leistungsmessung, Direktreporting und Unterstützung zur Erreichung der Projektziele. Die Aktivitäten können die Erstellung von Studien, Analysen, Businessplänen, wirtschaftlichen und finanziellen Prognosen, Programmdokumenten, Arbeitsplänen, Direktreports, Überwachungsdashboards und jeder anderen Dokumentation umfassen, die zur Erreichung der von RAI definierten Ziele erforderlich ist. Der Auftragnehmer muss RAI in Bezug auf die jeweils im Rahmen der im Rahmenvertrag genannten Dienstleistungen geäußerten Bedarfe unterstützen und während der gesamten Vertragslaufzeit die Verfügbarkeit von Fachleuten gewährleisten, die in der Lage sind, die gesamte Bandbreite der in der Ausschreibungsdokumentation vorgesehenen Aktivitäten zu betreuen, sowie die organisatorische Fähigkeit, bei Bedarf die gleichzeitige Durchführung mehrerer Projektmaßnahmen sicherzustellen. Die projektbezogene und wirtschaftliche Regelung der Leistungen basiert auf dem Modell Wochen/Full Time Equivalent (FTE). Der Vergütungssatz für jede Maßnahme wird auf der Grundlage des geschätzten Projektaufwands und der erforderlichen Teamzusammensetzung bestimmt, die durch das Mix der im Technischen Teil vorgesehenen Berufsbilder definiert und in Abhängigkeit von der Komplexität, der Dauer, den Zielen und den Ergebnissen des Auftrages kalibriert wird. Die Aktivitäten werden durch spezifische Ausführungsverträge aktiviert, in deren Rahmen die Dimensionierung des Eingriffs, das Referenzteam und die entsprechenden Ausführungsmodalitäten festgelegt werden. Die für die Durchführung der Dienstleistungen eingesetzten Ressourcen bleiben jederzeit in der ausschließlichen Verantwortung des Auftragnehmers und arbeiten unter dessen Leitung, Koordination und organisatorischer Verantwortung. Der Auftragnehmer behält ausschließlich alle Arbeitgeberrechte, hierarchischen, organisatorischen, disziplinarischen und verwaltungstechnischen Befugnisse gegenüber den eingesetzten Ressourcen. RAI definiert ausschließlich den Bedarf, die Ziele der Maßnahme, die erwarteten Ergebnisse, die entsprechenden Fristen, die Modalitäten der Interaktion mit den eigenen Strukturen, die möglichen Standorte der Durchführung der Aktivitäten und die Kriterien zur Überprüfung der erbrachten Leistungen. Die operative Organisation der Aktivitäten, die Festlegung der einzusetzenden Ressourcen und die Verwaltung des Projektteams bleiben ausschließlich in der Zuständigkeit des Auftragnehmers, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibungsdokumentation und in der Angebotsdokumentation festgelegten professionellen Anforderungen. Für die detaillierte Beschreibung der technischen und funktionalen Merkmale des Dienstes sowie der Ausführungsmodalitäten wird auf die technische Ausschreibungsdokumentation verwiesen. Gemäß Art. 120 Abs. 1 Buchst. a) des Codes behält sich Rai S.p.A. vor: - das Recht, falls der Vertragswert bei Ablauf der Vertragslaufzeit nicht aufgebraucht sein sollte, die Laufzeit des entsprechenden Vertrags um die Zeit zu verlängern, die zur Nutzung des gesamten Vertragswerts erforderlich ist; - das Recht, den Auftragnehmer im Laufe des Vertrags, falls neue Bedürfnisse auftreten, die eine Erhöhung oder Verringerung des Dienstleistungsbedarfs bewirken, um einen Betrag von bis zu 360.000,00 EUR, auch gemäß Art. 120 Abs. 9 des Codes, zu erhöhen oder zu verringern, bei gleichbleibenden Bedingungen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer das Recht zur Vertragsauflösung nicht geltend machen. In Ausnahmefällen, wenn die in Art. 120 Abs. 11 des Codes genannten Bedingungen eintreten, kann die Laufzeit des Vertrags (sofern gemäß Art. 120, Abs. 1, Buchst. a) des Codes wie oben vorgesehen verlängert), der noch in Ausführung ist, um die Zeit verlängert werden, die zur Abschluss des Verfahrens zur Ermittlung des neuen Vertragspartners streng notwendig ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zur Erbringung der im Vertrag genannten Leistungen zu den gleichen Preisen, Bedingungen und Vereinbarungen verpflichtet, die im Vertrag festgelegt sind.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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