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Deutschland – Rettungsdienste – Vergabeverfahren - Intensivtransport 2026 - der Stadt Münster als Kernträgerin der Trägergemeinschaft ITW

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementDeutschlandVeröffentlicht am 26. März 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung des nicht dringlichen Intensivtransports als Teil der öffentlichen Notfallrettung. Die Stadt Münster, der Kreis Steinfurt, der Kreis Coesfeld, der Kreis Warendorf und der Kreis Borken stellen die Teilaufgabe des nicht dringlichen bodengebundenen Intensivtransports von erstversorgten Notfallpatienten gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 RettG NRW in dem gesamten Bereich der Trägergemeinschaft sicher (§ 6 Abs. 4 RettG NRW i. V. m. § 23 Abs. 1 1. Alt. GkG NRW). Die Stadt Münster hat die Teilaufgabe Intensivtransport in zeitlich gemäß jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster begrenzten Umfang in die eigene Zuständigkeit übernommen (Kernträger). Die Trägergemeinschaft ist zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch nicht wirksam. Die Stadt Münster geht jedoch davon aus, dass die Wirksamkeit im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe gemäß § 24 Abs. 4 GwG NRW vorliegen wird. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis unter Ziffer 1. (Einleitung) im Dokument Bewerbungsbedingungen.

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