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Diese Ausschreibung wurde zurückgezogen.

Polen – Musikinstrumente – Dostawa instrumentów muzycznych dla potrzeb orkiestr wojskowych.

Jednostka Wojskowa Nr 6021PolenVeröffentlicht am 22. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Das Verfahren wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz.U. aus 2026, Pos. 793) durchgeführt, im Folgenden als Gesetz Pzp bezeichnet. Das Verfahren wird im Wege einer unbegrenzten Ausschreibung gemäß Art. 132 des Gesetzes Pzp durchgeführt. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Musikinstrumenten für die Bedürfnisse der Militärorchester, unterteilt in 14 (vierzehn) Auftragsteile. Gemeinsame Beschaffungsvokabular (CPV)-Code: 37312100-9 Trompeten; 37312700-5 Saxophone; 37314100-3 Klarinetten; 37312400-2 Saxophone; 37312000-8 Blechblasinstrumente; 37312600-4 Hörner; 37312200-0 Posaunen; 37316000-6 Schlaginstrumente; 37314320-1 Flöten; 37313300-8 Gitarren; 37313000-5 Streichinstrumente; 37315100-0 Synthesizer; 37316000-6 Schlaginstrumente; 37312700-5 Saxophone. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands finden Sie in den Anhangs Nr. 1, 1.1 - 1.14. sowie Nr. 4 zu SWZ, d.h.: Angebotsformular mit der sortiments- und preisbezogenen Spezifikation sowie den geplanten Vertragsbestimmungen. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten, von denen jedes vom Auftraggeber gemäß den in SWZ beschriebenen Regeln separat bewertet wird. Der Auftrag wurde in Teile unterteilt, gemäß der Beschreibung in den Anhangs Nr. 1.1 - 1.14. zu SWZ. Jeder der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen oder mehrere der Teile abgeben. Der Auftraggeber verlangt, dass ein Angebot für alle in den Anhangs Nr. 1.1. – 1.14. zu SWZ aufgeführten Positionen abgegeben wird. Jedes Mal, wenn in dieser SWZ der Auftragsgegenstand unter Angabe von Marken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte kennzeichnet, beschrieben wird, sofern dies zu einer Begünstigung oder Ausschließung bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen könnte, wird angenommen, dass solchen Angaben die Worte „oder gleichwertige“ beigefügt sind. Der Auftraggeber, der den Auftragsgegenstand gemäß der in Art. 99 Abs. 4 des Gesetzes Pzp genannten Bestimmung beschreibt, weist auf eine Marke oder Herkunft hin, aufgrund der Spezifität des Auftragsgegenstands sowie der Unmöglichkeit, ihn mit präzisen und verständlichen Begriffen vollständig zu beschreiben. Durch die Beschreibung des Auftragsgegenstands mit Marken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die Produkte kennzeichnet, gibt der Auftraggeber somit die qualitativen, technischen und Gebrauchseigenschaften vor, die der Auftragsgegenstand aufweisen muss. Der Auftraggeber schließt nicht aus, dass sich nur die in Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes Pzp genannten Auftragnehmer, d.h. diejenigen mit dem Status einer geschützten Arbeitsstätte, soziale Genossenschaften sowie andere Auftragnehmer, deren Hauptzweck oder Hauptzweck der organisatorisch abgetrennten Einheiten, die den Auftrag ausführen werden, die soziale und berufliche Integration sozial marginalisierter Personen ist, um die Erteilung des Auftrags bewerben. Das Verfahren wird in polnischer Sprache in elektronischer Form über die Plattform platformazakupowa.pl unter der Adresse https://platformazakupowa.pl/pn/ozgst durchgeführt. Der Auftraggeber informiert, dass die Anweisungen zur Nutzung von platformazakupowa.pl, insbesondere zum Login, zur Einreichung von Anfragen zur Klärung des Inhalts der SWZ, zur Einreichung von Angeboten sowie zur Durchführung anderer Maßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens unter Verwendung von platformazakupowa.pl sich in der Registerkarte „Anweisungen für Auftragnehmer“ auf der Website unter der Adresse befinden: Oferta, oświadczenia (JEDZ), zobowiązanie https://platformazakupowa.pl/strona/45-instrukcje.składane elektronicznie müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

CPV-Codes

Musikinstrumente

Unterlagen & Angebotsabgabe

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