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Finnland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Ortopediset implantit ja välineet DPS

HUS-yhtymäFinnlandVeröffentlicht am 20. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

HUS-yhtymä (im Folgenden "HUS") richtet ein dynamisches Beschaffungssystem (im Folgenden auch "DPS") für den Erwerb verschiedener orthopädischer Implantate ein. HUS-yhtymä fordert Teilnahmeanträge für das dynamische Beschaffungssystem für orthopädische Implantate an. Teilnahmeanträge können während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems eingereicht werden. Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden in das dynamische Beschaffungssystem aufgenommen. Die eigentlichen Beschaffungen erfolgen durch interne Ausschreibungen innerhalb des dynamischen Beschaffungssystems, in denen das Beschaffungsziel beschrieben und präzisiert wird. Ziel des DPS sind orthopädische Implantate, die in der spezialisierten Krankenpflege verwendet werden, sowie mögliche damit verbundene Instrumente und Montagematerialien. HUS hat bereits bestehende, auf Ausschreibungen basierende Beschaffungsverträge für orthopädische Implantate und Zubehör. Ziel dieses DPS ist es nicht, die in den genannten Beschaffungsverträgen enthaltenen Produkte zu beschaffen, sondern dass dieses DPS für zusätzliche Beschaffungen genutzt wird. Die internen Beschaffungen können beispielsweise folgende Produkte/Produktgruppen umfassen, die mit orthopädischen Implantaten und Zubehör verbunden sind: - Bioabsorbierbare Schrauben - Kanyloid-Schrauben - Verschiedene Bruchbehandlungsplatten - Knochenersatzmaterialien - Silikonimplantate - Instrumentarium für orthopädische Operationen - Mögliche neue Innovationen Angebote können für eine oder mehrere interne Ausschreibungen abgegeben werden. Das dynamische Beschaffungssystem für orthopädische Implantate bleibt bis zum 31.12.2031 in Kraft, es sei denn, es wird durch eine separate Mitteilung verkürzt oder verlängert. HUS schätzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmeantrags, dass im Jahr 2025 etwa 10 Ausschreibungen innerhalb des dynamischen Beschaffungssystems durchgeführt werden und in den Jahren 2026-2031 entsprechend den sich später präzisierenden Bedürfnissen. HUS schätzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmeantrags, dass der Gesamtwert des dynamischen Beschaffungssystems während seiner gesamten Laufzeit höchstens 40.000.000 Euro beträgt, unter Berücksichtigung aller möglichen Beschaffungen im System. Die Schätzung ist vorläufig und basiert auf den derzeit bekannten Beschaffungsbedürfnissen. HUS verpflichtet sich mit dieser Bekanntmachung zu keiner bestimmten Beschaffungsmenge oder Bestellpflicht. Teilnahmeanträge können während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems eingereicht werden. HUS betont jedoch, dass die internen Ausschreibungen voraussichtlich Anfang 2025 beginnen, weshalb HUS empfiehlt, dass Lieferanten, die an der Beschaffung interessiert sind, ihre Teilnahmeanträge so schnell wie möglich einreichen. An den internen Ausschreibungen des DPS können nur die Lieferanten teilnehmen, die in das dynamische Beschaffungssystem aufgenommen wurden. Die eigentlichen Beschaffungen erfolgen durch interne Ausschreibungen innerhalb des dynamischen Beschaffungssystems, in denen das Beschaffungsziel beschrieben und präzisiert wird. Für jede interne Ausschreibung wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit wird in der internen Ausschreibung festgelegt. Für das dynamische Beschaffungssystem kann ein Lieferant beantragt werden, wenn die Eignungsanforderungen erfüllt werden, die im ESPD-Formular und unter Beschaffungszielkriterien angegeben sind. Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden in das dynamische Beschaffungssystem aufgenommen. ANWENDUNG DER IPI-VERORDNUNG UND DER MASSNAHMEN Auf das dynamische Beschaffungssystem finden die IPI-Verordnung und die Maßnahmen der Europäischen Kommission Anwendung (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197, Artikel 2; Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 8). Aufgrund der IPI-Maßnahme muss die Beschaffungseinheit Lieferanten, die aus der Volksrepublik China stammen, aus dem Beschaffungsverfahren ausschließen. Darüber hinaus muss die Beschaffungseinheit die in Artikel 8 der IPI-Verordnung genannten Verpflichtungen für die in der Ausschreibung ausgewählten Lieferanten in den internen Ausschreibungen des dynamischen Beschaffungssystems anwenden, wenn der voraussichtliche Wert der internen Ausschreibung den EU-Schwellenwert überschreitet (Artikel 6, Absatz 5 der IPI-Verordnung). Das dynamische Beschaffungssystem ist in dieser Teilnahmeaufforderung und ihren Anhängen genauer beschrieben.

CPV-Codes

Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

Unterlagen & Angebotsabgabe

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