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Polen – Beaufsichtigung der Bauarbeiten – Usługa pełnienia funkcji Inżyniera Kontraktu dla inwestycji polegającej na przebudowie i rozbudowie oczyszczalni ścieków w Cedrowicach w kierunku zwiększenia jej wydajności

Ozorkowskie Przedsiębiorstwo Komunalne Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist: die Erbringung umfassender Dienstleistungen im Rahmen der Ausübung der Funktion des Vertragsingenieurs für das Investitionsvorhaben mit dem Namen Umbau und Erweiterung der Kläranlage in Cedrowice zur Erhöhung ihrer Kapazität (im Folgenden auch als Investitionsauftrag bezeichnet). Der Auftraggeber verfügt über ein Machbarkeitsstudium sowie eine technische Spezifikation für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten (im Folgenden: STWiORB), ein Bauprojekt, ein Abbruchprojekt mit Investitionskostenkalkulationen für den Investitionsauftrag, die eine Ergänzung der Auftragsbeschreibung (im Folgenden auch OPZ) darstellen, die in Anhang Nr. 1 zur SWZ enthalten ist, d. h. Anhang Nr. 1.1. zur SWZ, auch als technische Dokumentation (zip-Datei) bezeichnet. Der Auftragsgegenstand ist in zwei Phasen unterteilt und umfasst insbesondere: Phase I: 1) Vorbereitung, Koordination und Überwachung der Erstellung der für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags für das betreffende Investitionsvorhaben dieses Programms erforderlichen Dokumentation, einschließlich der Erstellung eines Funktionalitäts- und Nutzungsprogramms auf der Grundlage der in Punkt 6.2 genannten Dokumente, zusammen mit der Festlegung des detaillierten Umfangs und der Form der vom zukünftigen Bauausführenden (im Folgenden: Ausführender) in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellten Ausführungsprojekte (das betreffende Verfahren wird auf Antrag des Auftraggebers vor der Genehmigung durch die zuständige Finanzierungsbehörde kontrolliert); 2) umfassende Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens für Bauarbeiten gemäß dem Gesetz über öffentliche Aufträge sowie den Anforderungen von FEnIKS 2021-2027, insbesondere den Richtlinien, dem Verfahrensreglement und den Bedingungen für die Auswahl von Projekten und den Anforderungen an die FENX.01.03 Abwasserwirtschaft Priorität FENX.01 Unterstützung der Sektoren Energie und Umwelt aus dem Kohäsionsfonds, der aus Mitteln des Kohäsionsfonds im Rahmen des Programms Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt 2021-2027 mitfinanziert wird, einschließlich: a) Erstellung der Verfahrensdokumentation, insbesondere der Auftragsbeschreibung, der erforderlichen Bekanntmachungen, des Vertragsentwurfs, der Teilnahmebedingungen, der Angebotsbewertungskriterien sowie anderer für den Beginn und die Durchführung des Verfahrens erforderlicher Dokumente unter Berücksichtigung der Aufnahme von Klauseln zur Erfüllung der Anforderungen an die Beschäftigung von Personen durch den Ausführenden oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses (Art. 95 Pzp) sowie der Anforderungen an die Ausführung von Bauarbeiten unter Berücksichtigung der Prinzipien des Umweltschutzes; b) Erstellung von Antwortentwürfen auf Fragen der Ausführenden, Entwürfen von Änderungen der Verfahrensdokumentation, Einladungsentwürfen, Mitteilungen sowie anderer Schriftstücke im Verlauf des Verfahrens; c) Teilnahme an der Prüfung und Bewertung der Angebote sowie Erstellung von Empfehlungen zur Auswahl des vorteilhaftesten Angebots; d) Unterstützung des Auftraggebers bei der Vertragsabschluss für Bauarbeiten; e) Vertretung des Auftraggebers vor der Nationalen Beschwerdekammer oder Teilnahme an Verhandlungen oder Sitzungen, falls dies im Verlauf des Verfahrens erforderlich sein sollte; f) Aktualisierung der Investitionskostenkalkulation und Erstellung der Ausschreibungsdokumentation für den Ausführenden der Investition zum Umbau und zur Erweiterung der Kläranlage. 3) Der Auftraggeber plant, eine separate Vergütung für Phase I und für Phase II festzulegen, was die Abrechnung der in Phase I erbrachten Dienstleistungen auch in dem Fall ermöglicht, dass aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vertragsingenieurs liegen, kein Vertrag für Bauarbeiten abgeschlossen wird. 4) Der Auftraggeber sieht die Notwendigkeit einer separaten Festlegung der Vergütung für Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Koordination und Erstellung der Ausschreibungsdokumentation in Phase I sowie die Notwendigkeit einer separaten Festlegung der Vergütung für Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der umfassenden Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens in Phase I vor, was die Abrechnung der im Rahmen des realisierten Projekts mit der Projektumsetzungsinstitution (NFOŚiGW) erbrachten Dienstleistungen ermöglicht, was der Ausführende bei der Abrechnung berücksichtigen muss, da der Auftraggeber, um die in dem Investitionsauftrag enthaltenen einzelnen Kosten abrechnen zu können, Kenntnis von den detaillierten Ausgaben haben muss. Phase II 5) Ausübung der inhaltlichen, technischen, verwaltungsorganisatorischen und finanziellen Überwachung der Durchführung der Investition; 6) Ausübung der Funktion des Inspektors der Investitionsüberwachung in den erforderlichen Branchen; 7) Überwachung des Zeitplans, des Budgets, der Realisierungsrisiken sowie der Übereinstimmung der Investition mit den Anforderungen von FEnIKS 2021-2027; 8) Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung der Investition und Erstellung der Abschlussdokumentation des Projekts; 9) Ausführung der Aufgaben des Projektkoordinators, genannt Projektmanager, im Sinne der Richtlinien des Programms FEnIKS 2021–2027, gemäß den Bestimmungen der Auftragsbeschreibung. 6.4. Der Auftraggeber plant, eine separate Vergütung für Phase I und für Phase II festzulegen, was die Abrechnung der in Phase I erbrachten Dienstleistungen auch in dem Fall ermöglicht, dass aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vertragsingenieurs liegen, kein Vertrag für Bauarbeiten abgeschlossen wird. 6.5. Der Auftraggeber sieht die Notwendigkeit einer Festlegung der Vergütung für Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung der inhaltlich-technisch-finanzielle Überwachung in Phase II, der Ausübung der Funktion des Inspektors der Investitionsüberwachung in Phase II sowie für die übrigen Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der umfassenden Unterstützung des Auftraggebers im verwaltungsorganisatorischen Bereich in Phase II sowie im Bereich der Überwachung des Zeitplans, des Budgets, der Realisierungsrisiken sowie der Übereinstimmung der Investition mit den Anforderungen von FEnIKS 2021-2027 in Phase II, im Bereich der Unterstützung des

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