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Dänemark – Beratung im Tief- und Hochbau – Solvænget - Totalrådgivningsudbud

Boligforeningen Lillebælt, afd. 01DänemarkVeröffentlicht am 19. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Diese Bekanntmachung betrifft den Auftrag für die Gesamtberatung im Zusammenhang mit der umfassenden Renovierung der Abteilung 01 – Solvænget der Boligforeningen Lillebælt. Aufgrund eines Renovierungsgesamtplans, der in Schema A von Landsbyggefonden und Middelfart Kommune genehmigt wurde, soll die Abteilung 01, Solvænget, renoviert werden. Die Renovierung umfasst 64 bestehende öffentliche Wohnungen, die zwischen 1946 und 1953 als geförderte Bauvorhaben gemäß dem Gesetz über öffentliche Wohnungen usw., LBK Nr. 1023, mit späteren Änderungen, errichtet wurden. Die Wohnungen bestehen aus 40 Reihenhäusern in 2-3 Etagen (37 in 2 Etagen, 3 in 3 Etagen) und 24 Wohnungen in 1 Etage. Das Renovierungsprojekt enthält die folgenden Hauptbestandteile: Die Renovierung umfasst verschiedene Grade der Umgestaltung/Renovierung und ist in die folgenden Hauptabschnitte unterteilt: - Abschnitt 301, Nr. 1-37 – Renovierung - Abschnitt 307, Nr. 2-42 – Renovierung - Abschnitt 308, Nr. 44-66 – Renovierung - Abschnitt 308, Nr. 39-61 – Renovierung und barrierefreie Wohnungen Schema A und Bewohnerprozess Es wird mitgeteilt, dass das Projekt im Dezember 2025 die Genehmigung nach Schema A erhalten hat. Beratungsleistungen Die Gesamtberatung umfasst die Planung von Dispositionsvorschlägen/Projektvorschlägen, Behördenprojekten, Ausschreibungsprojekten, Unternehmensausschreibungen (Hauptunternehmen), Ausführungsprojekten und als ausgeführt. Der Gesamtberater ist für Behördenanträge, Projektleitung, Bauleitung, Fachaufsicht, Nachverfolgung, IT-Leitung, Nachhaltigkeitsleitung und Arbeitsumfeldkoordination (P+B) verantwortlich. Unternehmenssumme Die Handwerkerkosten (Unternehmenssumme) für das Renovierungsprojekt wurden auf einen Gesamtbudetrahmen von insgesamt 106.930.318 DKK inkl. Baustelle/Wintermaßnahmen und exkl. MwSt. (133.662.897 DKK inkl. MwSt.) berechnet. Es wird auf das LBF-Budgetarchiv vom 06.10.2025 (Index 2025/K2) verwiesen, das den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Beachten Sie, dass das Budgetarchiv die Ausgaben inkl. MwSt. zeigt. Die Ausschreibung Die Ausschreibung für die Gesamtberatung wird als Ausschreibung mit Verhandlung gemäß den §§ 61-66 des Ausschreibungsgesetzes mit einer vorherigen Vorauswahl durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Verhandlung durchzuführen und den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglichen Angebots zu vergeben. Der Zeitplan für die Ausschreibung ist so gestaltet, dass keine Verhandlungsrunde durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage des ursprünglichen Angebots vergeben wird. Sollte eine Verhandlung durchgeführt werden, wird der Zeitplan entsprechend parallel verschoben. Das Zuschlagskriterium ist „Das beste Verhältnis zwischen Preis und Qualität“ gemäß § 162, Abs. 1, Nr. 3 des Ausschreibungsgesetzes. Ausschluss Ein Wirtschaftsteilnehmer wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer von einem der obligatorischen Ausschlussgründe in § 135, Abs. 1-3, und § 136, Abs. 1, Nr. 1-4 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Darüber hinaus wird ein Wirtschaftsteilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer von den freiwilligen Ausschlussgründen in § 137, Abs. 1, Nr. 1-2 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Ein Wirtschaftsteilnehmer kann nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der Wirtschaftsteilnehmer ausreichende Dokumentation vorlegt, dass der Wirtschaftsteilnehmer zuverlässig ist, auch wenn der Wirtschaftsteilnehmer von einem oder mehreren der Ausschlussgründe in §§ 135-137 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist, gemäß § 138, Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes. Es kann kein Vertrag an folgende Unternehmen vergeben werden, gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: A. russische Staatsangehörige oder natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die in Russland ansässig sind B. juristische Personen, Einheiten oder Organe, von denen eine Einheit, wie in diesem Abschnitt litra a) beschrieben, direkt oder indirekt mehr als 50 % besitzt, oder C. natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die im Auftrag oder auf Anweisung einer Einheit, wie in diesem Abschnitt litra a) oder b) beschrieben, handeln. Ebenso können keine Subunternehmer oder unterstützende Einheiten verwendet werden, die von den oben genannten betroffen sind, wenn der Beitrag dieses Akteurs mehr als 10 % des Vertragswerts ausmacht.

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