Zum Inhalt springen
Zurück zur Suche
Diese Ausschreibung ist abgelaufen.

Polen – Abfallcontainer und -körbe – Dostawa fabrycznie nowych pojemników plastikowych na odpady

Miejskie Przedsiębiorstwo Oczyszczania Spółka z o.o.PolenVeröffentlicht am 12. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung und Lieferung fabrikneuer Kunststoffbehälter für Abfälle: − in brauner Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 120 dm3 400 Stück; − in anthrazitfarbener Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 120 dm3 200 Stück; − in gelber Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 120 dm3 200 Stück; − in grüner Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 120 dm3 800 Stück; − in brauner Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 240 dm3 250 Stück; − in anthrazitfarbener Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 240 dm3 400 Stück; − in gelber Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 240 dm3 300 Stück; − in anthrazitfarbener Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 770 dm3 350 Stück; − in blauer Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 770 dm3 200 Stück; − in gelber Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 770 dm3 200 Stück; − in anthrazitfarbener Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 1100 dm3 500 Stück; − in blauer Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 1100 dm3 300 Stück; − in gelber Farbe mit flachem Deckel und einem Fassungsvermögen von 1100 dm3 300 Stück. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Anhang Nr. 1a) – 1d) zur SWZ. 2. Lieferort des Auftragsgegenstands: Baza Miejskiego Przedsiębiorstwa Oczyszczania Spółka z o.o., ul. Nowohuckiej 1, 31-580 Kraków. 3. Qualitätsgarantie: Mindestgarantiezeitraum für Kunststoffbehälter – min. 48 Monate ab Kaufdatum (Datum des Übergabeprotokolls). Der Gewährleistungszeitraum ist mit dem Zeitraum der gewährten Qualitätsgarantie gleichgesetzt. 4. Äquivalenz: Falls der Auftraggeber in der SWZ auf Warenzeichen, Patente, Herkunft, Quelle oder einen besonderen Prozess Bezug nimmt, der die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte kennzeichnet, gestattet der Auftraggeber die Angebotslegung äquivalenter Produkte und Lösungen, vorausgesetzt, diese gewährleisten die Erfüllung der in der SWZ festgelegten technischen Parameter, unter Einhaltung der gleichen technischen, technologischen und Qualitätsstandards. Der Nachweis der Äquivalenz obliegt dem Auftragnehmer. In Fällen, in denen der Auftragnehmer beabsichtigt, äquivalente Materialien oder Produkte als in der SWZ angegeben zu verwenden, muss er dem Angebot eine Liste beifügen, die die in der SWZ enthaltenen Materialien sowie deren Äquivalente (Namen der im Angebot vorgeschlagenen Materialien) enthält, zusammen mit den entsprechenden Charakteristiken und Dokumenten, die die Äquivalenz der vorgeschlagenen Materialien bestätigen. Die Angabe von Warenzeichen, Patenten, Herkunft, Quelle oder einem besonderen Prozess, der die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte kennzeichnet, durch den Auftraggeber dient lediglich dazu, die Anforderungen zu verdeutlichen, die nicht mit hinreichend präzisen und verständlichen Begriffen beschrieben werden konnten. Jedes Mal, wenn eine solche Information in der SWZ angegeben ist, ist davon auszugehen, dass sie mit der Formulierung „oder äquivalent“ verwendet wurde. Als Kriterium für die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Äquivalenz eines angebotenen Produkts im Vergleich zu dem in der Auftragsbeschreibung genannten Produkt gelten die wesentlichen Merkmale des Produkts, die in der SWZ beschrieben sind. Falls der Auftraggeber in der SWZ auf Normen, europäische technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme Bezug nimmt, sind diese Verweise als beispielhaft zu verstehen, und der Auftraggeber erlaubt in jedem Fall die Anwendung äquivalenter Lösungen zu den in der SWZ beschriebenen Merkmalen und Anforderungen. 5. Ausführungszeitraum des Auftragsgegenstands: schrittweise innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung - unter Vorbehalt der im Projektvertrag genannten Änderungen, der Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt.

CPV-Codes

Abfallcontainer und -körbe

Unterlagen & Angebotsabgabe

KI-Zusammenfassung
Anmelden für KI-Zusammenfassung

Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.

Ähnliche Ausschreibungen