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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – „Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych z terenu Miasta Imielin w okresie od 1 stycznia do 31 grudnia 2027 r."

Miasto ImielinPolenVeröffentlicht am 01. Nov. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Dienst zur Abholung und Entsorgung von Abfällen aus dem Haushalt von Eigentümern von Immobilien, in denen Einwohner wohnen, sowie von Eigentümern von Immobilien, in denen keine Einwohner wohnen, aber Abfälle aus dem Haushalt aus dem Stadtgebiet von Imielin entstehen, gemäß den geltenden Vorschriften. 2. Zeitraum der Durchführung des Auftragsgegenstands: vom 1.1.2027 bis 31.12.2027 oder, wenn die Auftragsvergabe nach dem 1.1.2027 erfolgt, bis 31.12.2027. 3. Aufgrund der Spezifik des Auftragsgegenstands wird dem Auftragnehmer empfohlen, vor Einreichung des Angebots eine Ortsbesichtigung des Gebiets der Gemeinde Imielin sowie eine Simulation des Verlaufs der Abfallabholroute durchzuführen. Zusammen mit dem Angebot legt der Auftragnehmer eine Erklärung über die Kenntnisnahme der lokalen Bedingungen für die Durchführung des Auftragsgegenstands sowie einen Dienstleistungszeitplan vor, der die Anforderungen erfüllt, die in der SWZ festgelegt sind. 4. Eine Liste der Immobilien (bewohnt und unbewohnt) in den Straßen der Stadt Imielin, von denen Abfälle aus dem Haushalt abgeholt werden, ist im Anhang Nr. 1 zur OPZ, der Anhang Nr. 7 zur SWZ ist. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, folgende Niveaus zu erreichen: 1) Begrenzung der Masse der biologisch abbaubaren Abfälle aus dem Haushalt, die zur Ablagerung gemäß der Verordnung vom 15. Dezember 2017, in Punkt 4.1 aufgeführt, übergeben werden. 2) Erreichen der Rezyklierungsniveaus, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings anderer Methoden der folgenden Fraktionen von Abfällen aus dem Haushalt: Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas, gemäß der Verordnung vom 14. Dezember 2016, in Punkt 5.1 aufgeführt. 6. Der Auftragnehmer, der Abfälle aus dem Haushalt von den Eigentümern der Immobilien abholt, ist verpflichtet: 1) die selektiv gesammelten Abfälle aus dem Haushalt, die von den Eigentümern der Immobilien abgeholt wurden, an die Abfallentsorgungs- und -neutralisierungsanlagen gemäß der Abfallhierarchie, wie in Artikel 17 der Verordnung vom 14. Dezember 2012 über Abfälle, zu übergeben, 2) die gemischten Abfälle aus dem Haushalt, die von den Eigentümern der Immobilien abgeholt wurden, die grünen Abfälle sowie die Rückstände aus der Sortierung der Abfälle aus dem Haushalt, die zur Ablagerung bestimmt sind, an die kommunale Anlage zu übergeben. 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit den sogenannten „problematischen“ Abfällen, d.h. verbrauchten Batterien und Akkumulatoren, abgelaufenen Medikamenten, verbrauchten elektrischen und elektronischen Geräten, verbrauchten Reifen, anderen gefährlichen Abfällen, die aus dem Abfallstrom aus dem Haushalt ausgeschieden wurden, sowie mit Bau- und Abbruchabfällen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen umzugehen. 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Abfälle aus dem Haushalt, die von den Eigentümern der Immobilien sowie vom Punkt der Selektiven Abfallentsorgung aus dem Haushalt übergeben werden, entsprechend der folgenden Fraktionierung zu entsorgen: 1) nicht segregierte (gemischte) Abfälle aus dem Haushalt, 2) abgelaufene Medikamente, 3) Farben, Tuschen, Druckfarben, Lösungsmittel, Kleber, Klebstoffe und Harze, 4) verbrauchte Batterien und Akkumulatoren, 5) verbrauchte elektrische und elektronische Geräte, 6) sperrige Abfälle, 7) Bau- und Abbruchabfälle, 8) verbrauchte Reifen, 9) biologisch abbaubare Abfälle, 10) biologisch abbaubare Küchenabfälle, 11) Papier und Karton, einschließlich Verpackungen aus Papier und Karton, 12) Glas, einschließlich Verpackungen aus Glas, 13) Kunststoffe, Metalle, einschließlich Verpackungen aus Kunststoffen und Metallen, mehrstoffige Verpackungsabfälle, 14) Verpackungen aus Holz, 15) Textil- und Kleidungsabfälle, 16) Haushaltsasche, 17) Abfälle, die sich nicht als medizinische Abfälle qualifizieren, die im Haushalt durch die Aufnahme von Arzneimitteln in Form von Injektionen und die Überwachung des Substanzspiegels im Blut entstanden sind, 18) Leuchtstofflampen und andere Abfälle, die Quecksilber enthalten, 19) Isoliermaterialien, 20) andere gefährliche Abfälle. 9. Abholung von Abfällen aus dem Haushalt: Alle Abfallfraktionen müssen in den Stunden von 6 bis 20:00 Uhr gemäß dem festgelegten Abholplan abgeholt werden. Details enthält Anhang Nr. 7 zur SWZ. 1) Die Häufigkeit der Abholung von Abfällen aus dem Haushalt ist in Anhang Nr. 7 zur SWZ dargestellt. 2) Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet: die Abholung und Entsorgung jeder Menge von Abfällen aus dem Haushalt, die auf dem Gebiet der einzelnen Immobilien in Behältern und Säcken gesammelt wurden, die Abholung und Entsorgung jeder Menge von Abfällen aus dem Haushalt, die im PSZOK gesammelt wurden, die Erbringung des Dienstes der ökologischen Bildung, der die Durchführung von mindestens einem Vortrag im Halbjahr im Bereich der ordnungsgemäßen Abfalltrennung in der Einrichtung der Stadt Imielin (Städtische Kindergärten, Grundschulen, Kultureinrichtungen) umfasst. 10. Die detaillierten Anforderungen an die Erbringung der Dienstleistungen enthält die Beschreibung des Auftragsgegenstands, die Anhang Nr. 7 zur SWZ ist.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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