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Frankreich – Werbedienste – Concession de service pour l'exploitation de mobiliers urbains d'information à caractère général ou local supportant de la publicité à titre accessoire

Ville de Paris - DFA - SCFrankreichVeröffentlicht am 13. Juli 2026
Noch 11 Tage

Beschreibung

Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession wird der Konzessionär mit dem Betrieb von städtischen Informationsmobiliar mit allgemeinem oder lokalem Charakter, das zufällig Werbung unterstützt, beauftragt, die Eigentum der Stadt Paris sind und auf ihrem Straßendomäne installiert sind. Mit einer einheitlichen Fläche von 2 m² werden diese Möbel so verteilt, dass eine gleichmäßige Abdeckung des Pariser Territoriums gewährleistet ist. Gemäß den Artikeln R581-42 und R581-47 des Umweltcodes unterstützen diese Möbel zufällig Werbung. Der Konzessionär wird für die Stadt Paris die Anzeige von Informationen mit allgemeinem oder lokalem Charakter gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird der Konzessionär mit dem Betrieb, einschließlich Wartung und Instandhaltung, der städtischen Informationsmobiliar mit allgemeinem oder lokalem Charakter, die zufällig Werbung unterstützen, beauftragt. Die Anzahl der zu betreibenden städtischen Informationsmobiliar (MUI) beträgt 1 630 (jedes Möbel verfügt über zwei Seiten), darunter 200 MUI „Pläne“, bei denen eine Seite des Möbels einen Stadtplan aufnimmt. Die Werbeanzeige darf 50 % der gesamten Anzeige im gesamten Bestand nicht überschreiten. Darüber hinaus darf die Anzahl der Werbeplakate pro Möbel gemäß dem Umweltcode und dem RLP die Anzahl der gesamten Plakate nicht überschreiten und jede Seite des Möbels muss mindestens ein städtisches Plakat aufweisen. Ausgenommen hiervon sind die 200 Möbel, die mit einer festen Seite „Plan“ ausgestattet sind, wobei die gegenüberliegende Seite nur Werbeanzeigen aufweisen kann. Der Konzessionär behält sich das Recht vor, den Konzessionär aufzufordern, einen Teil des Bestands (5 % oder 10 % der Möbel) während des Vertrags endgültig zu entfernen. Die Stadt Paris wird nicht an der Finanzierung des Dienstes beteiligt. Der Konzessionär trägt allein das Risiko des Betriebs des Dienstes. Für den Betrieb des Dienstes wird der Konzessionär durch den Vertrag berechtigt, die Abhängigkeiten des öffentlichen Straßendomäne der Stadt Paris zu besetzen und muss im Gegenzug eine Gebühr entrichten, die die Vorteile jeder Art berücksichtigt, die durch die Besetzung und Nutzung dieses Domäne entstehen (Befreiung von der lokalen Außenwerbesteuerung durch Beschluss des Pariser Rates 2018DU127 vom 2, 3 und 4. Mai 2018). Der Gebührenmechanismus besteht aus einer variablen Gebühr, die auf den Betriebserträgen basiert, und einem jährlichen Mindestgarantie, der vom Bewerber festgelegt werden muss. Unabhängig von der Gesamtsumme der durch die Konzession erzielten Erträge darf die jährlich gezahlte Gebühr nicht unter der Mindestgarantiegebühr (RMG) liegen. Die Gebühr wird jährlich berechnet. Wenn der Konzessionär dem Konzessionär mitteilt, dass er die Entfernung von 5 % oder 10 % der Möbel anfordert, wird der Gebührenmechanismus angepasst, um die Änderung der Betriebsbedingungen zu berücksichtigen. Der Konzessionär muss Garantien bereitstellen, die eine ordnungsgemäße Vertragsausführung gewährleisten.

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