Polen – Zielscheiben für Schießstände – Dostawa symulatorów strzelania
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Schießsimulatoren gemäß der Auftragsbeschreibung, den Anforderungen sowie den Bedingungen und Mengen, die in der Auftragsdokumentation durch den Auftraggeber festgelegt sind. Beschreibung und Anzahl der Auftragspositionen: Anzahl der Aufgaben: 2 Aufgabe Nr. 1 – „Lieferung von Schießsimulatoren mit ASG-Waffenreplika“ Aufgabe Nr. 2 – „Lieferung von Schießsimulatoren ohne Waffe“ Umfang des Auftragsgegenstands: Aufgabe Nr. 1: Lieferung von Simulatoren mit ASG-Waffenreplika – 10 Stück Aufgabe Nr. 2: Lieferung von Simulatoren ohne Waffe – 25 Stück Lieferort: Aufgabe Nr. 1: Lieferung von Simulatoren mit ASG-Waffenreplika – Lager der Sektion Ausbildungssicherung 13 Wirtschaftliches Kommando, ul. Czwartaków 3, 86-300 Grudziądz. Aufgabe Nr. 2: Lieferung von Simulatoren ohne Waffe – Lager der Sektion Ausbildungssicherung 26 Wirtschaftliches Kommando, ul. Juzistek 2, 05-131 Zegrze. Allgemeine Anforderungen an den angebotenen Auftragsgegenstand: 1) Der gelieferte Auftragsgegenstand sollte fabrikneu, ohne Gebrauchsspuren, vollwertig, vollständig und in der ersten Kategorie sein. Darüber hinaus sollte er die Qualitätsanforderungen und Eigenschaften erfüllen, die durch den Auftraggeber und den Hersteller des jeweiligen Produkts festgelegt sind, und die Funktionalität und Zuverlässigkeit bei der Nutzung im Rahmen seiner Bestimmung gewährleisten. 2) Die Produkte, die Gegenstand des Auftrags sind, sollten identisch sein, d.h. dieselben technischen Anforderungen und Eigenschaften für die jeweilige gelieferte Position des Auftragsgegenstands haben. 3) Der angebotene Auftragsgegenstand muss so verpackt sein, dass ein geeigneter Schutz vor Beschädigungen während des Transports gewährleistet ist. 4) Der Auftragsgegenstand muss in der Originalverpackung des jeweiligen Produkts, unversehrt, geliefert werden, so dass seine Eigenschaften und Betriebsparameter während des Transports und der Lagerung unter Lagerbedingungen für mindestens 6 Monate ab dem Datum der protokollarischen Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber gewährleistet sind. 5) Die Verpackungen der Produkte sollten in polnischer Sprache gekennzeichnet sein und mindestens enthalten: Kennzeichen, die das Produkt identifizieren (insbesondere das Warenzeichen oder die Marke des Herstellers), die Katalognummer, die Anzahl der Stücke in der Verpackung – sofern dies für das jeweilige Produkt gilt. 6) Der Auftragnehmer sollte den Auftragsgegenstand gemäß den durch den Auftraggeber festgelegten Parametern anbieten. Überall dort, wo der Auftraggeber nicht direkt die Abmessungen, die Farbe oder einen anderen Parameter festgelegt hat, liegt dies im Ermessen des Auftragnehmers. 7) Der Auftragnehmer gewährt eine 36-monatige Garantie auf die gelieferten Geräte, gerechnet ab dem Tag der protokollarischen Annahme durch den Auftraggeber. Für die Waffenrepliken aus Aufgabe Nr. 1 gewährt der Auftragnehmer eine 12-monatige Garantie, gerechnet ab dem Tag der protokollarischen Annahme durch den Auftraggeber. 8) Zusammen mit der Lieferung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Garantiekarten oder andere Dokumente zu liefern, die den Nachweis der Gewährung der Garantie erbringen und die Grundlage für Ansprüche aus der Garantie darstellen. 9) Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, den Auftragsgegenstand an die angegebenen Orte zu liefern, die Geräte in Betrieb zu nehmen sowie die Implementierung und Schulung von mindestens 5 Personen gemäß der Auftragsbeschreibung durchzuführen. Die genauen Bedingungen für die Durchführung der Schulung werden in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegt. 10) Der Auftragnehmer wird auch folgende Serviceunterstützung gewährleisten: im Rahmen von Aufgabe Nr. 1 für Schießsimulatoren mit Waffenreplika bis zu 48 Stunden; im Rahmen von Aufgabe Nr. 2 für Schießsimulatoren ohne Waffe bis zu 72 Stunden. 11) Der Auftragnehmer wird eine Softwareunterstützung für 10 Jahre ab Lieferung der Geräte gewährleisten, einschließlich kostenloser Aktualisierungen der Software der Schießsimulatoren. 12) Zusammen mit der Lieferung der Simulatoren ist der Auftragnehmer verpflichtet, auch eine separate Bescheinigung für jedes Gerät zu liefern. 13) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten zu liefern und sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte in den Lagerraum gebracht werden, der durch den Mitarbeiter des Auftraggebers angegeben wird, nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers über den Liefertermin unter den in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegten Bedingungen. 14) Die zur Beschreibung des Auftragsgegenstands verwendeten Warenzeichen oder die Herkunft der Ware von einem bestimmten Hersteller dienen nur zur Festlegung der technischen Parameter, Standards, Eigenschaften, Qualität und Funktionen, die die in den Auftragsgegenstand einbezogenen Produkte aufweisen sollten.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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