Polen – Elektrizität – Dostawa energii elektrycznej do obiektów Zamawiającego oraz jednostek organizacyjnych Gminy Andrespol
Beschreibung
1. Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung von Elektrizität an die Objekte des Auftraggebers – Gemeinde Andrespol sowie an die organisatorischen Einheiten der Gemeinde Andrespol, die im Anhang Nr. 10 zum SWZ aufgeführt sind, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1997 über das Energierecht, des Zivilgesetzbuches sowie der auf deren Grundlage erlassenen Durchführungsbestimmungen. 2. Der Auftraggeber handelt in eigenem Namen und ist berechtigt, das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags im Namen der organisatorischen Einheiten der Gemeinde Andrespol durchzuführen. 3. Die Gemeinde Andrespol sowie die organisatorischen Einheiten werden separate Verträge abschließen, die sich aus diesem Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags über die Lieferung von Elektrizität an die Objekte des Auftraggebers sowie an die organisatorischen Einheiten der Gemeinde Andrespol ergeben. 4. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist im Anhang Nr. 10 zum SWZ mit der Bezeichnung „Beschreibung des Auftragsgegenstandes“ enthalten und stellt einen integralen Bestandteil dieser SWZ dar. 5. Der geschätzte Bedarf an Elektrizität für die Objekte für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 beträgt insgesamt 1 987 594 kWh. 6. Der Auftraggeber erklärt, dass: 1) Das Verfahren zur Auswahl des Elektrizitätslieferanten in Form einer Ausschreibung zum wiederholten Mal stattfindet. 2) Er einen Vertrag über den Verkauf von Elektrizität mit Respect Energy S.A., ul. Bonifraterska 17, 00-203 Warszawa, abgeschlossen hat – der Vertrag ist für einen bestimmten Zeitraum bis zum 31.12.2026 geschlossen und bedarf keiner Kündigung. 3) Er Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verteilung von Elektrizität mit dem Netzbetreiber - PGE Dystrybucja SA für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. 4) Die Prognose des Energieverbrauchs, die oben sowie in der Beschreibung des Auftragsgegenstandes angegeben ist, stellt lediglich einen ungefähren Wert dar, der sich während der Ausführung des Vertrags ändern kann. Der tatsächliche Energieverbrauch (geringer oder höher als die im Anhang Nr. 10 zum SWZ angegebene Prognose) wird ausschließlich von den tatsächlichen Bedürfnissen des Auftraggebers abhängen, und der Verkäufer ist in jedem Fall verpflichtet, die im Ausschreibungsverfahren angebotenen Energiepreise anzuwenden. 5) An 14 PPE sind Mikro-Fotovoltaikanlagen angeschlossen, deren Produktion für den Eigenbedarf verwendet wird, und der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer wird für diese PPE den Dienst der Energieabnahme, die in das Netz des OSD aus den Mikroanlagen eingeführt wird, auf der Grundlage separater Verträge erbringen, die gemäß dem vom Auftragnehmer verwendeten Muster abgeschlossen werden. 6) Der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Daten zu den PPE in elektronischer Form (MS Excel-Datei) zur Verfügung stellen. 7) Der Auftraggeber erklärt seine Zustimmung zum Abschluss eines Vertrags per Post. 7. Der geschätzte Bedarf an Elektrizität hat nur einen orientierenden Charakter, der zum Vergleich der Angebote dient, und stellt in keinem Fall ein Verpflichtung des Auftraggebers zum Kauf von Energie in der angegebenen Menge dar. 8. Der Auftragnehmer kann keine finanziellen Ansprüche (z.B. Schadensersatz) gegenüber dem Auftraggeber geltend machen, wenn der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit weniger oder mehr Elektrizität als prognostiziert, wie im Auftragsgegenstand beschrieben - Anhang Nr. 10 zum SWZ, vom Auftragnehmer kauft. 9. Der Energieversorger ist verpflichtet, einen Verteilungsvertrag mit dem zuständigen Operator des Verteilungsnetzes (OSD) für die Objekte des Auftraggebers zu besitzen, spätestens am Tag des Vertragsabschlusses über den Gegenstand des Auftrags und für einen Zeitraum von nicht weniger als bis zum 31.12.2027. 10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Qualitätsstandards für die Dienstleistungen gemäß den Verpflichtungen des Energierechts zu gewährleisten. 11. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, die Funktion des für die Handelsbilanzierung der im Rahmen des Auftragsgegenstandes verkauften Elektrizität verantwortlichen Unternehmens zu erfüllen. 12. Der Auftragsgegenstand umfasst nicht die Erbringung von Dienstleistungen zur Verteilung von Elektrizität, und die Dienstleistungen zur Verteilung von Elektrizität werden auf der Grundlage separater Verträge erbracht, die der Auftraggeber mit dem zuständigen Operator des Verteilungsnetzes – die Daten des OSD sind im Anhang Nr. 10 zum SWZ enthalten – abgeschlossen hat. 13. Der Auftraggeber hat nach bestem Wissen und Gewissen alle notwendigen Daten im Anhang Nr. 10 zum SWZ aufgenommen, die eine effektive Durchführung des Prozesses des Wechsels des Energieverkäufers ermöglichen. Auf der Grundlage dieser Daten wird der Auftragnehmer eine Meldung an den angegebenen Operator des Verteilungsnetzes zur Durchführung des mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages über den Verkauf von Elektrizität vornehmen. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber keine Ergänzungen oder Übermittlungen weiterer zusätzlicher Informationen verlangen. Eine Ausnahme bilden Informationen, die ausdrücklich als notwendig durch den Operator des Verteilungsnetzes oder den bisherigen Verkäufer angegeben werden. 14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag unter den im Projekt der Vertragsbestimmungen beschriebenen Bedingungen und Bedingungen auszuführen, die den Anhang Nr. 5 zum SWZ darstellen. 15. Die Anforderungen (Verpflichtungen) an den Auftragnehmer sind in den Projekt der Vertragsbestimmungen festgelegt, die den Anhang Nr. 5 zum SWZ darstellen. Die Ausführung der Aufgaben, die sich aus der Vollmacht ergeben, die den Anhang Nr. 1 zum Vertrag über die Lieferung (den Verkauf) von Elektrizität, im Folgenden als Vertrag bezeichnet, darstellt. Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes Abschnitt IV SWZ
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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