Germany – Project-management services other than for construction work – Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Description
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
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