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Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – Objektplanung gem. Par.34 HOAI, LPH 1-9

Landeshauptstadt München, BaureferatGermanyPublished on Sep 24, 2026
No deadline given

Description

Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorrübergehenden Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- & Rettungsdienstschule Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße. Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer, einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten. Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung. In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden. Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen. Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren. Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen. Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt. Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei. Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche Anforderungen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden. Anforderungen an Freiflächen Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können. Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den Wohnungsbauvorschriften entsprechen.

CPV codes

Architectural, construction, engineering and inspection services

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