Germany – Tax consultancy services – Offenes Verfahren zur Beschaffung einer externen Steuerberatung für das Zentrum für Safe Sport e.V. (ZfSS)
Description
Mit dem Zentrum für Safe Sport (ZfSS) entsteht in Kassel erstmals eine unabhängige Institution zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von interpersonaler Gewalt im deutschen Sport. Als zentrale bundesweite Einrichtung soll das ZfSS einen sicheren und gewaltfreien Sport fördern und wirksame Schutzstrukturen im deutschen Sport stärken. Aufgabe des ZfSS ist es, Vorfälle psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt im Spitzensport – auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle – unabhängig von bestehenden Sportstrukturen und auf Grundlage einheitlicher Verfahrensstandards zu untersuchen und zu sanktionieren. Dieses Angebot wird sukzessive auf weitere Bereiche des organsierten Sports ausgeweitet. Daneben soll das ZfSS künftig auch Aufgaben in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung bündeln, Standards und Zertifizierungen für Safe Sport entwickeln und die Zusammenarbeit relevanter Akteure aus Sport, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft stärken. Das ZfSS wurde auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins im Juli 2026 gegründet und befindet sich derzeit im Aufbau, bevor es Mitte 2027 in den Regelbetrieb übergeht und erste Fälle untersucht werden können. Mit dem Zufluss der ersten Finanzmittel und dem Anfall der ersten finanz- und steuerrelevanten Aufgaben ab Oktober 2026 sollen die in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B1) dargestellten Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich Ende Oktober 2026) und endet nach Ablauf von 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption), sodass der Vertrag eine Laufzeit von längstens 48 Monaten hat. Der Auftraggeber muss die Verlängerungsoption rechtzeitig, spätestens jedoch bis drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit per E-Mail (in Textform) ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung einer oder mehrerer Verlängerungsoptionen besteht nicht.
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