Germany – Firefighting vehicles – Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
Description
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an die auftragsgegenständlichen Beladungen der Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt.
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