Germany – Programming services – Rahmenvereinbarung Digitalagentur
Description
Die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TA.SH) schreibt die Betreuung durch eine Digitalagentur im Bereich Webentwicklung aus. Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl einer leistungsfähigen Digitalagentur, die die TA.SH als langfristiger Partner bei der Betreuung und Weiterentwicklung ihrer Websites unterstützt. Neben dem zuverlässigen technischen Betrieb und der laufenden Betreuung liegt ein besonderer Fokus auf der nutzerzentrierten Neuentwicklung des touristischen B2C-Auftritts www.sh-tourismus.de und einem Relaunch der Website spätestens im Herbst 2027. Die aktuelle B2B-Website (www.sh-business.de) wird teilweise auf die vom Umsetzungsmanagement der TA.SH verantwortete Wissensplattform (www.touhuus.sh) übertragen. Die Website www.touhuus.sh ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Perspektivisch soll die B2B-Website (www.sh-business.de) ebenfalls neu erstellt werden und künftig die TA.SH sowie ihre Aufgaben in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist vorgesehen, die B2C-Webseite komplett neuzugestalten. Hierbei soll die Website auf den modernsten Stand in den Bereichen Marketing und Technik gebracht werden. Zielgruppe der B2C-Website sind Gäste im In- und Ausland. Hierfür sind die marktrelevanten Aspekte zu berücksichtigen. Die zukünftige Digitalagentur soll hierbei sowohl technische Umsetzungskompetenz als auch strategische und konzeptionelle Beratung einbringen und aktiv Im-pulse für eine zeitgemäße User Experience, digitale Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie innovative digitale Services liefern. Die Entwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der TA.SH, der Anforderungen der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 sowie der Bedürfnisse der definierten Zielgruppen. Höchstwert: Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. 450.000,00 € Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten Lieferung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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