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Németország – Biztonsági szolgáltatások – Wachdienst Landesunterkünfte an den Standorten Rendsburg, Glückstadt und Boostedt für das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge des Landes Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRAlemaniaPublicado el 09 sept 2026
32 días restantes

Descripción

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Juristischer Auftraggeber des vorliegenden Auftrages ist das Land Schleswig-Holstein als Verwaltungsträger. Dieser wird durch das LaZuF vertreten. Das LaZuF wird daher nachfolgend vereinfachend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Der Auftraggeber ist zuständig für Aufnahme, Versorgung, Unterbringung und aufenthaltsrechtliche Begleitung von Schutzsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster und den Landesunterkünften des Landes Schleswig-Holstein. Das LaZuF betreibt ab 2027 in Schleswig-Holstein drei aktive Landesunterkünfte an drei Standorten und drei Reserveliegenschaften. Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Reserveliegenschaften an den Standorten Rendsburg, Glückstadt und Boostedt, die im Leerstand bewacht werden müssen. Sollte die Aktivierung einer oder mehrerer Liegenschaften notwendig werden, muss von der Leerstandbewachung in eine Bewachung mit Belegung übergegangen werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsgegenstand ist die Bewachung der Reservestandorte: ► Los 1: Landesunterkunft Rendsburg ► Los 2: Landesunterkunft Glückstadt ► Los 3: Landesunterkunft Boostedt -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Anbieter soll grundsätzlich folgende Aufgaben wahrnehmen: • Ein- und Auslasskontrolle von Personen und Fahrzeugen (muss dokumentiert werden), • Streifendienst, • Bedienung der Brandmeldeanlage

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