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Polen – Software-Wartung und -Reparatur – Zakup usługi subskrypcji oprogramowania do uwierzytelniania i kontroli dostępu dla sieci LAN i WAN wraz ze wsparciem producenta na okres 36 miesięcy

Agencja Restrukturyzacji i Modernizacji RolnictwaPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
Noch 36 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung: 1.1. Gegenstand der Bestellung ist die Bereitstellung der Agencja Restrukturyzacji i Modernizacji Rolnictwa (im Folgenden „Auftraggeber“) durch den Auftragnehmer: 1.1.1. das Recht zur Nutzung der Cisco ISE Advantage Subscription für 25.000 Endpunkte (endpoints), wie in Anlage Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbedingungen (im Folgenden: ppu) angegeben, die Anlage Nr. 8.1. zu SWZ darstellen. 1.1.2. Unterstützung der Cisco Identity Services Engine Software, die auf 8 virtuellen Maschinen läuft, wie in Anlage Nr. 1 zu den ppu angegeben, die Anlage Nr. 8.1. zu SWZ darstellen, unter den in der Vereinbarung und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen. 1.2. Die Subskription und die Softwareunterstützung gelten für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem in dem Protokoll zur Entgegennahme des Zertifikats, von dem in § 4 Abs. 1 des Vertrages die Rede ist, angegebenen Tag, unter Wahrung der Betriebsfortsetzung. 1.3. Um die Berechtigung zur Nutzung der Subskription und der Softwareunterstützung zu bestätigen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Zertifikat übermitteln, das das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Software und den Geltungszeitraum der Subskription und der Softwareunterstützung bestätigt, gemäß den Bestimmungen des Vertrages und den allgemeinen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. 2. Der Auftraggeber gestattet es den Auftragnehmern, eine gleichwertige Lösung wie in Punkt 1 oben angegeben anzubieten, die die folgenden Anforderungen erfüllt. Der Auftragnehmer 2.1. wird das IT-System liefern, konfigurieren und in Betrieb nehmen sowie dem Auftraggeber die Nutzung der Software gemäß der Spezifikation, die Anlage Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbedingungen (im Folgenden: „ppu-r“) darstellt, die Anlage Nr. 8.2. zu SWZ darstellen, einschließlich: 2.1.1. Durchführung der Implementierung auf der hardware- und softwarebasierten Plattform am Standort des Auftraggebers gemäß den Bedingungen der ppu-r, einschließlich der Absprache eines Implementierungszeitplans mit dem Auftraggeber, Durchführung und Lieferung eines technischen Projekts, eines Testplans und einer Implementierungsdokumentation in elektronischer Form; 2.1.2. Durchführung der Datenmigration (Migration) in die Software, die sich in der Software befindet, die bis zum Abschluss des Vertrages vom Auftraggeber verwendet wurde, einschließlich definierter Gruppen, Sicherheitsrichtlinien, Benutzerkonten, Portale, verwaltete Geräte und andere, die im derzeitigen System entscheidend sind. 2.1.3. Gewährung des Rechts zur Nutzung der Subskription, einschließlich: 2.1.3.1. das Recht zur Nutzung der Software in ihrer aktuellen Version, die alle Softwareaktualisierungen unter den in der ppu-r und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen berücksichtigt; 2.1.3.2. die Möglichkeit, die Softwareunterstützung unter den in der ppu-r und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen zu nutzen; 2.1.4. Übertragung der urheberrechtlichen Vermögensrechte an der vom Auftragnehmer im Rahmen der ppu-r erstellten Dokumentation auf den Auftraggeber unter den Bedingungen, einschließlich der Nutzungsfelder, die im Vertrag festgelegt sind. 2.1.5. Durchführung einer Implementierungsschulung für Administratoren und Benutzer der Software auf Seiten des Auftraggebers gemäß den Bedingungen der ppu-r; 2.1.6. Durchführung der Implementierung, so dass sie keinen Einfluss auf die Betriebsfortsetzung der IT-Systeme des Auftraggebers hat. 2.2. Die Subskription gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem in dem Implementierungsprotokoll, von dem in § 4 Abs. 10 der ppu-r die Rede ist, angegebenen Tag. 2.3. Um die Berechtigung zur Nutzung der Subskription zu bestätigen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens bis zum in § 4 Abs. 1 der ppu-r festgelegten Implementierungstermin ein Zertifikat übermitteln, das das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Software und den Geltungszeitraum der Subskription bestätigt, gemäß den Bestimmungen der ppu-r und den allgemeinen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass die Ausführung des Bestellgegenstandes unter den in der ppu zusammen mit den Anlagen, die Anlage Nr. 8.1. zu SWZ darstellen, festgelegten Bedingungen und Grundsätzen erfolgt, und im Falle des Angebots einer gleichwertigen Lösung unter den in der ppu-r zusammen mit den Anlagen, die Anlage Nr. 8.2. zu SWZ darstellen, festgelegten Bedingungen und Grundsätzen.

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Software-Wartung und -Reparatur

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