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Rumänien – Vermietung von Schwerlastwagen mit Fahrer – “Servicii de închiriere utilaje pentru reciclare in adancime pana la 50 cm si concasare in situ a materialului mineral cu dimensiuni cuprinse intre 3,1 cm- 31,5 cm pentru Sectia Productie - Acord - cadru 2 ani” - RELUARE

COMPANIA NATIONALA DE ADMINISTRARE A INFRASTRUCTURII RUTIERE S.A. prin DRDP ClujRumänienVeröffentlicht am 17. Aug. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Dienstleistungen zur Miete von Geräten für die Tiefenrecycling bis zu 50 cm und für die In-situ-Zerkleinerung von mineralischem Material mit Abmessungen zwischen 3,1 cm und 31,5 cm für den Produktionsabschnitt - Rahmenvertrag - 2 Jahre. Der Mindestschätzwert: 222.000,00 lei ohne MwSt. Der Höchstschätzwert: 9.990.000,00 lei ohne MwSt. Der geschätzte Wert des kleinsten Folgevertrags: 111.000,00 lei ohne MwSt. Der geschätzte Wert des größten Folgevertrags: 3.052.500,00 lei ohne MwSt. Die Mindest- und Höchstmengen des Rahmenvertrags und der Folgeverträge entsprechen den Mengenlisten, die dem Aufgabenheft angehängt sind. Es werden Folgeverträge (min. 1, max. 3) im Rahmen des Rahmenvertrags je nach den für die Ausführung der Arbeiten durch den Produktionsabschnitt in Eigenregie benötigten Geräten abgeschlossen. Der vorliegende Rahmenvertrag stellt keine rechtliche Grundlage für die Verpflichtung öffentlicher Mittel dar. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags werden Folgeverträge vergeben, die die rechtliche Grundlage für die Zahlung darstellen. Eventuelle Änderungen, die während der Laufzeit des Vertrags auftreten, werden in den Überprüfungsbedingungen gemäß Art. 221 Abs. (1) lit. a) des Gesetzes Nr. 98/2016 materialisiert, unter der Voraussetzung, dass diese den Bestimmungen des Art. 221 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 98/2016 entsprechen, d. h. keine wesentliche Änderung gemäß den Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags und des Folgevertrags darstellen. Überprüfungsbedingungen gemäß Art. 221 Abs. (1) lit. a) des Gesetzes Nr. 98/2016, die mögliche Änderungen während der Laufzeit des Vertrags antizipieren, sind wie folgt: 1. Die Parteien des Rahmenvertrags / die Vertragsparteien; 2. Der Einheitspreis. Anpassung der Preise des Rahmenvertrags / des Folgevertrags – Anpassung der Einheitspreise; 3. Die Laufzeit der Folgeverträge; 4. Mengen; 5. Zahlungsmodalitäten und Forderungsrückforderung 6. Subunternehmer. Dritte; 7. Unvorhersehbare Umstände gemäß den Klauseln AC (Kap. 12) und ctr. subsecvent (Kap. 17). A. Gemäß den Bestimmungen des Art. 160 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 98/2016 mit späteren Änderungen und Ergänzungen ist der Fristen bis zu dem jeder an der öffentlichen Beschaffungsprozedur interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen zu beantragen, 8 Tage vor dem Fristen für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß den Bestimmungen des Art. 160 Abs. (2) des Gesetzes 98/2016 mit späteren Änderungen und Ergänzungen legt die Auftragsbehörde einen einzigen Fristen fest, innerhalb dessen sie klar und vollständig auf alle Anfragen zur Klarstellung/zu zusätzlichen Informationen antwortet, und zwar am 6. Tag vor dem für die Einreichung der Angebote festgelegten Fristen. *Jede nach dem in Punkt A) genannten Datum eingereichte Anfrage zur Klärung wird als verspätet angesehen.

CPV-Codes

Vermietung von Schwerlastwagen mit FahrerVermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal

Unterlagen & Angebotsabgabe

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