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Polen, Spanien – Bedienung von Luftfahrzeugen – Frontex Surveillance Aircraft Services with long range maritime surveillance fixed wing aircraft

European Border and Coast Guard Agency (FRONTEX)PolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 14 Tage

Beschreibung

Frontex sucht EU-Aufträgegeber, um einen umfassenden Service mit bemannten festen Tragflächenflugzeugen für die Luftüberwachung über See zu erbringen, einschließlich: a. Flugzeug; b. ausreichende Anzahl von Besatzungsmitgliedern (Pilot, Sensoroperator, Techniker usw.), um mindestens 2 Flugmissionen pro Tag ohne Einschränkungen durchführen zu können; c. ausreichende Anzahl von Verbindungsbeamten im zugewiesenen Operationskoordinationszentrum (Host MS ICC oder Frontex HQ) während des gesamten Einsatzzeitraums, die an den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flug von 60 Minuten vor dem Start bis 60 Minuten nach der Landung arbeiten; d. Wartungsfähigkeit; e. Datenübertragungsfähigkeit über BRLOS (einschließlich Echtzeitvideostreaming von EO/IR) an das Operationskoordinationszentrum; f. logistische Infrastruktur und Bodenunterstützung (z. B. Hangar, Parkplatz des Flugzeugs, Treibstoff usw.); g. administrative Verantwortung (Verwaltung aller Genehmigungen im Zusammenhang mit Registrierung, Zertifizierung, Transport, Einsatz, Genehmigungen, Versicherungen, Fluggenehmigungen usw.) zur Durchführung der Luftüberwachung über die äußere Seegrenze des Gastlandes; h. Der Auftragnehmer muss die gesammelten Daten direkt vom Asset über BRLOS mit einer Mindest-Uplink-Geschwindigkeit von 512 kbps an das bezeichnete Frontex-Koordinationszentrum übermitteln. Der Service, den der Auftragnehmer im Rahmen dieses FWC erbringen soll, basiert auf Missionen, bei denen das Asset, nach Anweisungen von Frontex, den Bereich von Interesse, der im Serviceeinsatzgebiet enthalten ist, nach 'Objekten von Interesse' überprüft, die von der Frontex-Verordnung vorgeschrieben sind, und Überwachungsdaten und -informationen an das von Frontex bezeichnete Operationskoordinationszentrum übermittelt. Die Flugzeuge müssen in der Lage sein: - den Bereich von Interesse (Überwachungsbereich) zu erreichen, der sich mehr als 401 NM vom Basisflughafen entfernt befindet, und; - mindestens 2,5 Stunden Missionflug im Bereich von Interesse mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 150 Knoten, zwischen 1000 Fuß und 6000 Fuß, und zurück zum Basisflughafen zu fliegen; - insgesamt mindestens 6 Stunden Flugzeit (ohne Endreserve- und Kontingentkraftstoff) mit 2 Frontex-Verbindungsbeamten an Bord gemäß den oben genannten Anforderungen und der Mindestpflichtlast zu leisten. Diese Missionen können auch über den Hoheitsgewässern eines Drittlandes (TC), dem Landgebiet eines Drittlandes sowie vom Basisflughafen eines Drittlandes durchgeführt werden. Das Flugzeug verfügt über eine zugelassene Fähigkeit zum Abwurf von Rettungsflößen (jedes Rettungsfloß hat mindestens eine Kapazität von 10 PAX, an Bord sollte die Gesamtabwurfkapazität ausreichend Rettungsflöße für mindestens 30 PAX sichern) und im Falle der Aktivierung des Rettungsfloßabwurfs kann das eingesetzte Flugzeug seinen Missionflug (ohne vorzeitige Landung) fortsetzen und nach der Landung kann innerhalb von 60 Minuten ein zweiter Missionflug mit voller Betriebsauslegung (einschließlich Rettungsflößen) stattfinden. Die Auftragsbehörde wird ein Notfunksystem auf dem Rettungsfloß 406 oder 121.5 MHZ als Vorteil betrachten. Optional kann das Flugzeug die Abwurfkapazität von Rettungsbojen haben, die mindestens ihre Position für mindestens 48 Stunden senden können. Der Auftragnehmer muss garantieren, dass das Asset mit den folgenden Sensoren ausgestattet ist: a. HD-Multisensor-Elektrooptische/Infrarotkamera für Tag- und Nachtoperationen; b. Empfänger für das automatische Identifikationssystem (AIS); c. Wettererkennungs- und -vermeidungssystem gemäß den Vorschriften und Zertifizierungsanforderungen der EASA und der zuständigen Behörden für den gegebenen Flugzeugtyp, um alle Arten von Flügen durchführen zu können, die vom zukünftigen Rahmenvertrag angefordert werden, gemäß den IFR- und VFR-Flugregeln für Tag und Nacht; d. Dediziertes Seeüberwachungsradar: Mindestanforderung ist der Betrieb im X-Band und die Verfolgung von mindestens 500 simultanen Zielen; e. Empfänger für globales Navigationssatellitensystem; f. (Optional) Anti-Jamming-Ausrüstung in einer GNSS-gesperrten Umgebung; g. Satellitentelefon. Dauer des zukünftigen FWC: 2+2 Jahre

CPV-Codes

Bedienung von Luftfahrzeugen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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