Polen – Straßentransport/-beförderung – „dowożenie dzieci do szkół w latach 2026-2027”
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist der Transport von Kindern zur Schule sowie die Rückfahrt nach Hause nach Beendigung der Schulstunden, einschließlich der Betreuung der Schüler während des Transports, sowie der Transport von behinderten Schülern zu den Bildungsstätten und die Rückfahrt nach Hause nach Beendigung der Schulstunden, einschließlich der Betreuung. 2. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten. 3. Der Auftrag wurde in 2 Teile unterteilt, nämlich: 3.1. Teil Nr. 1 – Schülertransport Dieser Teil umfasst den Transport von Schülern zu den in Anhang Nr. 2a zu SWZ genannten Einrichtungen, in dem die Routen detailliert ausgearbeitet wurden. Alle Haltestellen auf den Routen zum Transport der Schüler sind gekennzeichnet. 3.2. Teil Nr. 2 – Transport von behinderten Schülern Dieser Teil umfasst den Transport von behinderten Schülern zu den in Anhang Nr. 2b zu SWZ genannten Schulen und spezialisierten Einrichtungen, in dem die Routen detailliert ausgearbeitet wurden. Der Transport von behinderten Schülern zu den Schulen erfolgt auf der Route vom Schülerhaus zur Schule und dann auf der Route von der Schule zum Schülerhaus. Die Schüler werden von zu Hause zur Schule und von der Schule nach Hause gemäß dem geltenden Stundenplan gebracht. 4. Zusätzliche Anforderungen an Teil Nr. 1 und 2: Die Fahrzeuge, die für den Transport der Schüler verwendet werden, müssen eine gültige technische Prüfung und Sicherheitsgurte haben. Die vom Auftraggeber festgelegten Routen für den Transport der Schüler können je nach Bedarf des Auftraggebers oder auf schriftlichen Antrag des Auftragnehmers geändert werden. Während der Ferien, Feiertage oder anderer vom Auftraggeber als schulfrei festgelegter Tage finden keine Transporte statt. Im Falle einer Fahrzeugpanne oder Unfähigkeit, die im Angebot genannten Fahrer oder Betreuer zu versorgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Personen im eigenen Ermessen zu ersetzen oder ein Ersatzfahrzeug gemäß den Anforderungen des Auftraggebers innerhalb von 60 Minuten bereitzustellen. Es ist jedoch eine unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über die oben genannten Umstände erforderlich. In jedem Fahrzeug muss sich ein Betreuer befinden, der sich um die Kinder kümmert, sowohl während der Fahrt als auch beim Ein- und Aussteigen. Der Auftragnehmer stellt die Betreuer auf eigene Kosten ein. Die Betreuer müssen einen Sitzplatz bei den Kindern, die sie betreuen, haben. Betreuer können nur Personen sein, die eine Schulung im Bereich der Erste Hilfe haben. Der Auftragnehmer muss eine ständige telefonische Verbindung zwischen dem Betreuer im Fahrzeug, das die Schüler transportiert, und dem Auftraggeber sicherstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Fahrer und Betreuer mit Ausweisen (Vorname, Nachname, Position) auszustatten und den Auftraggeber schriftlich über jede Änderung der Person auf der Position des Betreuers oder Fahrers zu informieren, mit der Maßgabe, dass die neue Person über Qualifikationen verfügen muss, die mindestens so hoch sind wie die der ersetzten Person. Personen, die den Auftrag ausführen – Fahrer, Betreuer – haben ein striktes Rauchverbot während des Transports der Schüler sowie in der Nähe der Schule. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den maximalen Umfang der Dienstleistungen zu verringern, indem er die Anzahl der Schüler, die den Transport nutzen, berücksichtigt, und daher stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 5. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung eines Angebots für einen, mehrere oder alle Teile. 6. Gegenstand des Auftrags sind auch alle Arbeiten und Verpflichtungen des Auftragnehmers, die in den Entwurfsvertragsbedingungen aufgeführt sind. 7. Die Bedingungen für die Durchführung des Auftragsgegenstands sind ebenfalls in den Entwurfsvertragsbedingungen enthalten, die Anhang Nr. 9 zu SWZ darstellen. 8. Anforderungen in Bezug auf die Beschäftigung von Personen auf Arbeitsvertragsbasis. Der Auftraggeber legt gemäß Art. 95 des Pzp. die Anforderungen fest, die mit der Durchführung des Auftrags im Zusammenhang stehen, und zwar in Bezug auf die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die die vom Auftraggeber angegebenen Aufgaben im Rahmen der Auftragsdurchführung ausführen, wenn die Ausführung dieser Aufgaben darin besteht, die Arbeit in der in Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – festgelegten Weise auszuführen. Der Auftragsgegenstand, insbesondere die Arbeit der Fahrer und Betreuer, sollte ausschließlich durch Personen ausgeführt werden, die vom Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – beschäftigt werden. Die genauen Bedingungen für die Beschäftigung von Personen auf Arbeitsvertragsbasis und Sanktionen sind in den Entwurfsvertragsbedingungen für öffentliche Aufträge enthalten, die in den Inhalt dieses Vertrages aufgenommen werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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