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Polen – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Dostawa sprzętu laboratoryjnego, wyposażenia pomocniczego, w ramach realizacji Programu Ochrony Ludności i Obrony Cywilnej na lata 2025-2026 - Zamówienie z podziałem na 5 pakietów (części)

WOJEWÓDZKA STACJA SANITARNO-EPIDEMIOLOGICZNA W RZESZOWIEPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
Noch 31 Tage

Beschreibung

1. Dieses Verfahren wird im Rahmen einer unbeschränkten Ausschreibung gemäß dem Gesetz vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge, im Folgenden „Gesetz über öffentliche Aufträge“ oder „Gesetz über öffentliche Aufträge“ genannt, sowie der vorliegenden Vergabebedingungen, im Folgenden „SWZ“ genannt, durchgeführt. 2. Der geschätzte Wert des Auftrags überschreitet den in der Bekanntmachung des Präsidenten des Amtes für öffentliche Aufträge, veröffentlicht gemäß Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über öffentliche Aufträge, festgelegten Betrag. 3. Der Auftraggeber plant die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens, wie in Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge erwähnt, d.h. der Auftraggeber wird zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine unternehmerische Qualifizierung des Ausführenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen an dem Verfahren vornehmen. 4. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten. Der Auftragsgegenstand wurde in sechs (Teile/Aufgaben) unterteilt: Paket 1 (Teil) Lieferung von Schweißgeräten und UV-Lampen; Paket 2 (Teil) Lieferung von Heizgeräten; Paket 3 (Teil) Lieferung von vertikalen Dampfautoklaven mit Zubehör; Paket 4 (Teil) Lieferung einer Laminarflusskabine der Sicherheitsklasse II; Paket 5 (Teil) Lieferung von elektrischen, kompressorbetriebenen Kühlfahrzeugen. 5. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes sowie spezifische Anforderungen an die einzelnen Produkte bei den Lieferungen sind in den Anhängen festgelegt: Anlage Nr. 1a Beschreibung des Auftragsgegenstandes für Paket Nr. 1, Anlage Nr. 1b Beschreibung des Auftragsgegenstandes für Paket Nr. 2, Anlage Nr. 1c Beschreibung des Auftragsgegenstandes für Paket Nr. 3, Anlage Nr. 1d Beschreibung des Auftragsgegenstandes für Paket Nr. 4, Anlage Nr. 1e Beschreibung des Auftragsgegenstandes für Paket Nr. 5. 6. Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung eines neuen und vollständig funktionsfähigen Sortiments, das den Anforderungen entspricht, die in den Dokumenten des Verfahrens festgelegt sind, an die in den geplanten Bestimmungen des öffentlichen Auftragsvertrags angegebenen Orte. 7. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags an einen Subunternehmer (Subunternehmer) übertragen. 8. Der Auftraggeber legt nicht fest, dass der Auftragnehmer die wesentlichen Teile des Auftrags persönlich ausführen muss. 9. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer im JEDZ (Teil II, Abschnitt D) den Teil des Auftragsgegenstandes angibt, dessen Ausführung er den Subunternehmern übertragen will, sowie die möglichen Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind. 10. Im Falle der Übertragung der Ausführung eines Teils des Auftragsgegenstandes an Subunternehmer verlangt der Auftraggeber nicht die Einreichung von JEDZ, die diese Subunternehmer betreffen, mit Ausnahme des Falles, dass der Subunternehmer gleichzeitig derjenige ist, auf dessen Ressourcen der Auftragnehmer sich beruft. 11. Das Fehlen einer Angabe des Umfangs der Subunternehmung wird als Erklärung des Auftragnehmers, der das Angebot eingereicht hat, angesehen, dass er den Auftrag auf der Stufe der Angebotsabgabe selbst ausführen wird. 12. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit und verlangt nicht die Einreichung eines Angebots nach einer Ortsbesichtigung oder einer Überprüfung der Dokumente, die sich im Besitz des Auftraggebers befinden und die den sich um die Teilnahme an dem Verfahren bewerbenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 13. Der Auftrag wird aus Mitteln des Programms zum Schutz der Bevölkerung und zum Zivilschutz für die Jahre 2025-2026 finanziert. 14. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu annullieren, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt werden. 13. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gemäß der Anweisung, die in Kapitel XV der vorliegenden SWZ erwähnt wird, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen und das Fehlen von Ausschlussgründen nachzuweisen, ein JEDZ einzureichen, wobei das JEDZ in elektronischer Form und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden muss. 14. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag durch Auftragnehmer ist das JEDZ in elektronischer Form und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem der sich gemeinsam um den Auftrag bewerbenden Auftragnehmer einzureichen. Diese Erklärungen bestätigen das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen in dem Umfang, in dem jeder der Auftragnehmer die Erfüllung der Teilnahmebedingungen an dem Verfahren nachweist. 15. Der Auftraggeber verlangt keine Einwendung. 16. Der Auftraggeber verlangt keine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags. 17. Alle Informationen, die nicht im Text der Auftragsbekanntmachung enthalten sind, aber für das Verfahren von Bedeutung sind, befinden sich in der SWZ – bitte die Auftragnehmer, sich eingehend mit ihrem Inhalt vertraut zu machen. 18. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich im Anhang zur SWZ - RODO-Klausel.

CPV-Codes

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)Schmelzvorrichtungen für KunststoffeUltraviolettlampenAutoklavenKühlschränke und Tiefkühltruhen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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