Polen – Kreditgewährung – Kredyt długoterminowy
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Bankdienstleistung, die in der Gewährung eines langfristigen Kredits an den Auftraggeber gemäß den folgenden Bedingungen besteht: 1) Langfristiger Kredit bis zu einem Betrag von 45.000.000,00 PLN (in Worten: vierzig fünf Millionen Złoty 00/100). 2) Kreditierungszweck – zur Deckung des geplanten Haushaltsdefizits des Jahres 2026 sowie zur Tilgung früherer Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Wertpapieren und aufgenommenen Krediten. 3) Kreditierungszeitraum bis 31.12.2040. 4) Die Kreditaufnahme erfolgt in Tranchen innerhalb von maximal 3 Werktagen ab dem Tag der elektronischen oder schriftlichen Einreichung des Antrags durch den Auftraggeber, entsprechend den bestehenden Zahlungsbedürfnissen. Der letzte Antrag auf Kreditaufnahme kann vom Auftraggeber spätestens 3 Werktage vor Ende des Haushaltsjahres, also bis zum 28.12.2026, gestellt werden. 5) Die Kredittranchen werden auf das Konto des Auftraggebers, geführt bei ING Bank Śląski SA, Konto-Nr. 82 1050 1461 1000 0023 6464 4274, überwiesen. 6) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den vollen Kreditbetrag nicht in Anspruch zu nehmen. Der Mindestkreditbetrag, den der Auftraggeber in Anspruch nehmen muss, beträgt 8.000.000,00 PLN (in Worten: acht Millionen 00/100). 7) Der Betrag, der bis 31.12.2026 auf das Konto des Auftraggebers überwiesen wird, stellt den tatsächlichen Kreditbetrag dar. 8) Für den nicht in Anspruch genommenen Teil des dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kredits erhält der Auftragnehmer keine separate Provision. 9) Zinsen werden nur auf den tatsächlichen Schuldenbetrag berechnet. 10) Der Kreditzins ist variabel und wird als Summe der Basisrate WIBOR 1M und eines festen Aufschlags der Bank, wie im Angebot angegeben, festgelegt. 11) Die Zinszahlungen erfolgen monatlich, und zwar am letzten Werktag des Monats nach der ersten Kredittranche. 12) Die Tilgungsraten des Kapitals erfolgen monatlich am letzten Werktag, beginnend im Januar 2027 bis Dezember 2040, wie folgt: Jahr Höhe der Rate Anzahl der Raten Jahreskapitaltilgung 2027 67 037,00 12 804 444,00 2028 67 037,00 12 804 444,00 2029 67 037,00 12 804 444,00 2030 312 037,00 12 3 744 444,00 2031 312 037,00 12 3 744 444,00 2032 312 037,00 12 3 744 444,00 2033 312 037,00 12 3 744 444,00 2034 312 037,00 12 3 744 444,00 2035 312 037,00 12 3 744 444,00 2036 312 037,00 12 3 744 444,00 2037 350 000,00 12 4 200 000,00 2038 350 000,00 12 4 200 000,00 2039 350 000,00 12 4 200 000,00 2040 314 630,00 12 3 775 560,00 Gesamt 45 000 000,00 13) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Kapitalbetrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit, also vor dem 31.12.2040, zurückzuzahlen, sowie die Möglichkeit, den Kapitalbetrag in Raten und zu anderen als in dem Tilgungsplan dargestellten Terminen zurückzuzahlen. Änderungen am Tilgungsplan erfordern eine vorherige Benachrichtigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer erhebt für diese Maßnahmen keine zusätzlichen Gebühren oder Provisionen. 14) Alle Änderungen am Vertrag werden in Form eines von beiden Seiten akzeptierten Anhangs vorgenommen. 15) Der Auftraggeber trägt keine zusätzlichen Kosten, die mit der vorzeitigen Rückzahlung des gesamten oder eines Teils des Kredits verbunden sind. 16) Neben der Kreditzinsberechnung erhebt der Auftragnehmer keine zusätzlichen Gebühren oder Provisionen für die Erteilung des Auftrags. 17) Als Sicherheit für den Kredit einschließlich der Zinsen, die sich aus der Kreditzinsberechnung ergeben, während der Kreditlaufzeit dient ein blanko eigener Wechsel des Auftraggebers zusammen mit einer Wechselerklärung. 18) Während der Kreditlaufzeit wird die WIBOR 1M für jeden Abrechnungszeitraum gemäß den Notierungen zwei Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums festgelegt. Bei fehlenden Notierungen der WIBOR 1M zwei Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums werden die entsprechenden Notierungen des letzten Tages vor Beginn des Abrechnungszeitraums, in dem die WIBOR 1M notiert wurde, verwendet. 19) Im Falle einer dauerhaften Einstellung der Veröffentlichung, Liquidation oder des Verlusts der Repräsentativität des Referenzindex WIBOR 1M wird dieser durch einen sogenannten Ersatzwert, der in den allgemein geltenden Vorschriften festgelegt ist,
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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