Polen – Bauarbeiten – Wykonanie robót budowlanych w zakresie dokończenia instalacji zewnętrznych oraz wykonanie zagospodarowania terenu wraz z drogą wyjazdową i chodnikiem w obrębie części budynku „A” w SPWSZ w Szczecinie, ul. Arkońska 4 – działka nr 3/38, obręb 2036
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist die Ausführung von Bauarbeiten im Bereich der Fertigstellung der Außenanlagen sowie der Gestaltung des Geländes einschließlich der Ausfahrtstraße und des Gehwegs im Bereich des Gebäudes „A“ im SPWSZ in Szczecin, ul. Arkońska 4 – Parzelle Nr. 3/38, Flur 2036. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung gemäß den in Projektvertrag, der als Anlage Nr. 4 zum SWZ beigefügt ist, sowie im Auftragsgegenstandsbeschreibung, die als Anlage Nr. 1 zum SWZ beigefügt ist, beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen. 3. Die Grundbestellung umfasst: 1) Ausführung von Bauarbeiten im Bereich der Fertigstellung der Umgestaltung der äußeren Wasserleitung, Teile des Abwasser- und Regenwasserkanals sowie der äußeren elektrischen und teletechnischen Anlagen einschließlich der Ausfahrtstraße und Gehwege im SPWSZ in Szczecin, ul. Arkońska 4 im Bereich des Gebäudes „A“ innerhalb der Grenzen der Parzelle Nr. 3/38 aus dem Flur 2036. Im Rahmen des Umfangs der Grundbestellung werden folgende Arbeiten ausgeführt: a) Ausführung der äußeren technischen Infrastruktur im Bereich der Sanitär-, Elektro- und Teletechnik sowie der Objekte und Einrichtungen zur Geländegestaltung einschließlich der Ausführung und des Anschlusses des Rückhaltebeckens ZR-1B. Das Gelände und der Investitionsbereich wurden im Flächennutzungsplan (im Folgenden „FNP“) als Anlage Nr. 4 zum OPZ – als Phase 1 der Arbeiten festgelegt, b) Ausführung der Abwasserpumpenstation beim Gebäude „A“, c) Wiederherstellung des Grüngeländes, auf dem das unterirdische Rückhaltebecken ZR-1B sowie das Gelände im Bereich der Abwasserpumpenstation aufgestellt wird, d) Fertigstellung der Renovierung und Isolierung der Kellerwände der Ost- und Südfassade einschließlich der Montage von Fensterrahmen in diesen Wänden und der Montage von Lichtschächten (Phase 1, die im FNP festgelegt ist), e) Renovierung und Wiederherstellung der Straße und Gehwege nach den Bauarbeiten, die mit der Umgestaltung des Gebäudes und der Netzwerke verbunden sind, im Umfang, der Gegenstand der Bestellung ist; 2) Garantieservice für die Abwasserpumpenstation; 3) Erhalt der Nutzungsgenehmigung bzw. Einreichung einer Benachrichtigung über die Fertigstellung des Baus bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, falls dies durch die geltenden Vorschriften erforderlich ist. Der detaillierte Auftragsgegenstandsbeschreibung ist als Anlage Nr. 1 zum SWZ beigefügt. 4. Der Ort der Durchführung des Bestellungsgegenstands wird der Samodzielny Publiczny Wojewódzki Szpital Zespolony in Szczecin mit Sitz in der ul. Arkońska 4, 71-455 Szczecin, an der ul. Arkońska 4 sein. 5. Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, Bestellungen, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) PZP erwähnt, innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Erteilung der Grundbestellung zu erteilen. 6. Die Bestellungen, von denen in Punkt 3.9. SWZ die Rede ist, werden in der Wiederholung der Bauarbeiten, die den Bauarbeiten entsprechen, die Gegenstand dieser Bestellung sind, sowie in ähnlichen Bauarbeiten im Hinblick auf ihre technische Ausführung bestehen. Der Gegenstand der Bauarbeiten, die Gegenstand der in Punkt 3.9. SWZ genannten Bestellungen sind, umfasst Arbeiten im Bereich der Fertigstellung der Außenanlagen sowie der Gestaltung des Geländes einschließlich der Ausfahrtstraße und des Gehwegs im Bereich des Gebäudes „A“ im SPWSZ in Szczecin, ul. Arkońska 4 – Parzelle Nr. 3/38, Flur 2036, einschließlich der in Anlage Nr. 1 zum SWZ genannten Tätigkeiten: 1. Allgemeine Bauarbeiten; 2. Sanitärinstallationen; 3. Elektroinstallationen; 4. Brandschutzinstallationen und -einrichtungen; 5. Straßenbau und Geländegestaltung. 7. Der Gegenstand der Bauarbeiten, die Gegenstand der in Punkt 3.10. SWZ genannten Bestellungen sind, überschreitet nicht den Nettobetrag von 850 003,44 PLN. 8. Die Bestellungen, von denen in Punkt 3.9. SWZ die Rede ist, werden nach Durchführung eines separaten Verfahrens zur Erteilung einer öffentlichen Bestellung im Wege einer Bestellung mit freier Hand erteilt. 9. Die Bestellungen, von denen in Punkt 3.9. SWZ die Rede ist, werden im Falle des Auftretens der Notwendigkeit der Erweiterung des Gegenstands der Bauarbeiten, die Gegenstand der Bestellung sind, aufgrund natürlicher oder atmosphärischer Bedingungen oder der Übertragung neuer wirtschaftlicher oder öffentlicher Aufgaben an den Besteller, sowie im Falle der Notwendigkeit der Erweiterung des Bestellungsgegenstands um Bauarbeiten, die während der Durchführung der Bestellung entstehen können, z. B. aufgrund der Erweiterung der Bedürfnisse des Bestellers im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestellung oder des Auftretens der Notwendigkeit der Durchführung von Bauarbeiten, erteilt. 10. Der Ort der Durchführung der Bestellungen, von denen in Punkt 3.9. SWZ die Rede ist, wird der Bereich des Samodzielny Publiczny Wojewódzki Szpital Zespolonego in Szczecin mit Sitz in der ul. Arkońska 4, 71-455 Szczecin, an der ul. Arkońska 4 sein. 11. Lokale Sicht: Der Besteller sieht keine obligatorische lokale Sicht vor. Der Besteller ermöglicht jedoch die Besichtigung des mit der Ausführung des Bestellungsgegenstands verbundenen Geländes: 1) am 12.08.2026 um 10:00 Uhr. Der Treffpunkt der Vertreter der Auftragnehmer mit dem bevollmächtigten Vertreter des Bestellers ist: Samodzielny Publiczny Wojewódzki Szpital Zespolonego in Szczecin, ul. Arkońska 4, vor dem Eingang zum Gebäude „A“. Der Auftragnehmer, der die Besichtigung des Geländes durchführen möchte, ist verpflichtet, den Besteller am Vortag bis 14:30 Uhr an die Adresse
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