Polen – Speichermedien – Dostawy nośników danych
Beschreibung
1. Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Datenträgern. 2. Es ist erlaubt, Teilangebote in zwei Aufgaben zu unterteilen: 1) Aufgabe Nr. 1 – Lieferung von Datenträgern: Festplatten; 2) Aufgabe Nr. 2 – Lieferung von Datenträgern: Platten. 3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands erfolgt in Anhang Nr. 5A-5B sowie Abschnitt XIX SWZ und Abschnitt XIX/XIXa SWZ (entsprechend der Aufgabe). 4. Der Auftraggeber verlangt die Angabe des Herstellers, des Typs/Modells/der Version oder anderer eindeutiger Daten, die das angebotene Sortiment identifizieren, im Preisfomular. Bei Nennung dieser Daten in der Offerte, wird der Auftraggeber das Angebot aufgrund von Art. 226 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes ablehnen. Unter „Hersteller“ ist der Firmenname zu verstehen, unter dem das angebotene Sortiment verkauft wird, oder der Unternehmer, der die Ware in den Verkehr auf dem Gebiet der Republik Polen bringt. 5. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Garantie und Gewährleistung von mindestens 24 Monaten für das gelieferte Sortiment zu gewähren, gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung durch die Parteien ohne Beanstandungen im Protokoll der quantitativen Lieferung. 6. Der Auftraggeber verlangt keine Vorlage von Sachmitteln mit dem Angebot. 7. Der Auftraggeber erlaubt die Beauftragung eines Subunternehmers mit der Ausführung eines Teils des Auftrags. 8. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer im Angebot die Teile des Auftrags angibt, deren Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. 9. Lieferfrist des Sortiments in jeder Aufgabe: bis zu 30 Werktagen, gerechnet ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung oder der Annahme des Bedarfs. 10. Bindungsfrist des Angebots in jeder Aufgabe bis zum 21.11.2026. 11. Der Auftraggeber wird Änderungen im Vertrag gemäß Abschnitt XIX SWZ vornehmen. 12. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABL. EU L 119 vom 04.05.2016, S. 1), im Folgenden „DSGVO“, informiert der Auftraggeber, dass: 1) der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kommandant der Hauptstadtpolizei ist; 2) die Aufsicht über die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten führt der Datenschutzbeauftragte: Adresse: ul. Nowolipie 2, 00-150 Warszawa; E-Mail: [email protected] 3) die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Zusammenhang mit dem Verfahren im Rahmen einer offenen Ausschreibung zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Datenträgern (Verfahren Nr. WZP-2206/26/118/Ł) verarbeitet.4) die Empfänger der personenbezogenen Daten werden Personen oder Unternehmen sein, denen die Dokumentation des Verfahrens auf Grundlage von Art. 18 und Art. 74 Abs. 1 des Gesetzes zur Verfügung gestellt wird; 5) die personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 78 des Gesetzes für einen Zeitraum von 4 Jahren ab dem Tag der Beendigung des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags gespeichert, und wenn die Vertragslaufzeit 4 Jahre überschreitet, umfasst der Speicherungszeitraum die gesamte Vertragslaufzeit; 6) die Pflicht zur Angabe der personenbezogenen Daten ist eine gesetzliche Vorschrift, die sich aus den Bestimmungen des Gesetzes ergibt und mit der Teilnahme am Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags verbunden ist; die Konsequenzen der Nichtangabe der angegebenen Daten ergeben sich aus dem Gesetz; 7) in Bezug auf die personenbezogenen Daten werden keine Entscheidungen in automatisierter Form getroffen, gemäß Art. 22 DSGVO; 8) die Person hat: a) gemäß Art. 15 DSGVO das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten; b) gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten berichtigen zu lassen; c) gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, unter Berücksichtigung der in Art. 18 Abs. 2 DSGVO genannten Fälle; d) das Recht, Beschwerde bei dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzulegen, wenn die Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt; 9) der Person stehen nicht zur Verfügung: a) gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b, d oder e DSGVO das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten; b) das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO; c) gemäß Art. 21 DSGVO das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, da die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO ist. 13. Der Auftraggeber verlangt keine Nachweise des Auftragnehmers über die Erfüllung der in Art. 112 Abs. 2 des Gesetzes festgelegten Bedingungen. 14. Für die Vergabe des Auftrags können sich Auftragnehmer bewerben, die nicht aufgrund von Art. 108 Abs. 1 und 2 des Gesetzes sowie Art. 109 Abs. 1 Pkt. 1, 4, 7, 8 und 10 des Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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