Finnland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Toimitilojen turva- ja hälytyspalvelujen puitejärjestely
Beschreibung
1. Vertragsgegenstand und Umfang des Vertragsgegenstands ist die Stadt Raasepori, und die Dienstleistungen werden hauptsächlich aus den folgenden Gebieten beschafft: • Tammisaari • Karjaa • Pohja • Mustio • Fiskars • Snappertuna • Bromarv Weitere Informationen zu den Immobilien in diesen Gebieten sind in Anlage 2 enthalten. Die Beschaffungseinheit fordert Angebote für die in den Abschnitten A–F und Optio 1 definierten Dienstleistungen an. Hinweis: Der Anbieter muss berücksichtigen, dass die Dienstleistungen (Abschnitte A–C) schrittweise in verschiedenen Immobilien in Betrieb genommen werden. Der geplante Zeitplan für die Inbetriebnahme ist in Anlage 2 dargestellt. Das Ziel ist, dass die Dienstleistungen in allen genannten Immobilien vor Ablauf des Rahmenvertrags verfügbar sind. Die Immobilien und deren Anzahl können sich jedoch während der Vertragslaufzeit aufgrund von Änderungen und Aktualisierungen der Alarmierungssysteme ändern (z. B. aus städtischen Haushaltsgründen). Die Stadt Raasepori installiert und aktualisiert die Alarmierungssysteme während der Vertragslaufzeit und integriert sie in die städtischen Softwarelösungen. Die Systemänderungen werden in Zusammenarbeit mit den von der Stadt ausgewählten Anbietern durchgeführt. Die Arbeit kann auch von einem Dritten durchgeführt werden. Die Verschiebung und Aktualisierung der Alarmierungssysteme erfolgt in den Jahren 2026–2030. Wenn die Sicherheits- und Überwachungsdienste im Rahmen dieser Ausschreibung an einen neuen Dienstleister übertragen werden, müssen alle durch die Verschiebung der Alarmierung verursachten Kosten (wie z. B. Ab- und Wiedereinschaltungen, Programmierungen, Tests, Erstellung von Grundkarten für die Überwachungseinheit sowie mögliche Subunternehmerleistungen des Telekommunikationsunternehmens) in den Einheitspreisen des Angebots enthalten sein. Wenn ein Anbieter die Immobilien (oder einen Teil der Immobilien) besichtigen möchte, muss er sich bis spätestens 17.7.2026 per E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Präsentation“ wenden. 2. Angebotene Dienstleistungen (Abschnitte A–F und Optio 1) Der Anbieter muss in der Lage sein, alle in den Abschnitten A–F sowie in Optio 1 genannten Dienstleistungen und Arbeiten zu erbringen. Um eine hohe und gleichbleibende Qualität zu gewährleisten sowie Sicherheitsrisiken zu minimieren, wird die Beschaffung als eine Einheit durchgeführt. Die Abschnitte verweisen auf ein separates Angebotsformular (Anlage: Sicherheitsdienstleistungsangebotsformular). A und B) Alarmüberwachung (24 h/Tag) Die Alarmüberwachung wird in der zentralen Überwachungsstelle des Anbieters durchgeführt, an die z. B. Einbrüche, LVISA-, inva-WC- und Personenschutzalarme, Brandalarme in Verbindung mit dem Einbruchalarmsystem sowie Brandalarme der Brandalarmanlage angeschlossen werden können. Das Überwachungszentrum ist für alle Alarmmeldungen zuständig, auch wenn der Auftraggeber selbst die LVISA-Alarme bearbeitet. - Datenübertragung: Die Übertragung erfolgt über die Milestone XProtect- / Orbnet-Software der Beschaffungseinheit. Die Alarmmeldungen des Einbruchalarmsystems müssen als verschlüsselte Datenübertragung von der Zwischenstation der Stadt Raasepori empfangen werden. - In den Preisen enthalten: Der monatliche Preis muss die Vermittlungsmaßnahmen für die Immobilienverwalter, Vermieter, Nutzer der Immobilien oder von der Stadt benannte Personen (wie z. B. Telefonate, E-Mails und gelegentliche Öffnungen von Wohnungstüren) sowie die mögliche Nutzung eines PC-basierten Kamerasystems als Überwachungswerkzeug enthalten. Der Lieferant ist nicht für das physische Öffnen der Türen zuständig, sondern diese Aufgaben werden weitergeleitet. Die Vermittlungsgebühren müssen in den Preis einbezogen werden. - Eigentumsverhältnisse und Rechte: Alle Alarm- und Überwachungssysteme, Softwarelösungen und fest installierten Geräte befinden sich im Besitz und unter der Verwaltung der Stadt. Die Nutzungsrechte werden dem ausgewählten Anbieter erteilt. - Zielkarten: Der Anbieter muss Zielkarten für die Alarmziele erstellen und diese dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Die Zielkarten werden in Zusammenarbeit mit der Beschaffungseinheit während der Vertragslaufzeit für jede Immobilie erstellt. Die Karten müssen beschreiben, wie die Immobilie betreut wird (z. B. Anzahl der Runden). C) Alarmbesuche vor Ort Bei den oben genannten Alarmmeldungen verursachte Besuche vor Ort. Die Besuche müssen mit Einzelpreisen im Zeitrahmen angegeben werden. - Der angegebene Stundenpreis gilt zu allen Tages- und Nachtzeiten sowie an allen Wochentagen. - In den Preis müssen alle Kosten einbezogen werden, wie z. B. Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Kilometerpauschalen, Reisekosten, erforderliche Telefonanrufe, Besuche und Maßnahmen, sowie ein täglich erstellter schriftlicher Bericht. D) Streifendienst vor Ort Der Streifendienst wird während der normalen Arbeitszeiten (06:00–18:00 Uhr) sowie außerhalb der normalen Arbeitszeiten (18:00–06:00 Uhr) durchgeführt. Die Arbeit wird in der Regel abends und nachts erledigt. Der Streifendienst basiert auf den besonderen Anforderungen des jeweiligen Objekts. Jedes Objekt (z. B. Sportanlage, Schule oder Kindergarten) wird einzeln bewertet und hat unterschiedliche Sicherheitsanforderungen. - Beispiel (Schule): Auf dem Schulgelände können 1–3 Gebäude stehen. Der Streifendienst kann z. B. um 22:30 Uhr (Überprüfung der Außenbereiche, des Hofs, der Türen und Fenster) sowie eine entsprechende Überprüfung um 02:00 Uhr erfolgen. Am Wochenende werden die Überprüfungen um 14:00, 20:00, 24:00 und 04:30 Uhr durchgeführt. - Beispiel (Sport- / Freizeitbereich): Die Überprüfung um 22:30 Uhr umfasst die Überprüfung der Außenbereiche, der Türen und Fenster sowie der Innenräume (Hähne geschlossen, Lichter ausgeschaltet und Türen verschlossen). Um 02:00 Uhr wird die Überprüfung der Außenbereiche, der Türen und Fenster durchgeführt. Am Wochenende wird die Überprüfung viermal täglich durchgeführt
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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