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Polen – Dokumentenverwaltungssystem – Budowa systemu obsługi dofinansowań i refundacji SODiR 3.0 wraz z asystą techniczną, konserwacją i rozwojem

Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób NiepełnosprawnychPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

4.1. Gegenstand des Auftrags ist: 4.1.1. Aufgabe Nr. 1 [im Rahmen des Hauptauftrags] – Durchführung der Maßnahme in Form der Implementierung, deren Ergebnis die Erstellung und Inbetriebnahme des funktionierenden Systems zur Verwaltung von Co-Finanzierungen und Rückerstattungen SODiR 3.0 ist, das die in der PPU, einschließlich der OPZ, beschriebenen Anforderungen erfüllt. Aufgabe Nr. 1 ist in die folgenden Phasen unterteilt: 4.1.1.1. Phase 1 – Funktionale Analyse des Systems SODiR 3.0, 4.1.1.2. Phase 2 – Aufbau des Systems SODiR 3.0. In Phase 2 führt der Auftragnehmer die Datenmigration vom System SODiR 2.0 und PAWOR zum System SODiR 3.0 durch; 4.1.1.3. Phase 3 – Implementierungsworkshops, 4.1.1.4. Phase 4 – Produktivstart und Stabilisierung des Systems SODiR 3.0 in der Produktionsumgebung; 4.1.1.5. Phase 5 – Nachbearbeitungsdokumentation des Systems SODiR 3.0. 4.1.2. Aufgabe Nr. 2 – Erbringung von technischen Assistenz- und Wartungsdiensten für das System SODiR 3.0 im Umfang und in der Art und Weise, die in der PPU und OPZ beschrieben sind, im Rahmen des Hauptauftrags sowie im Rahmen der Option. 4.1.3. Aufgabe Nr. 3 – Erbringung von Modifikationen und Weiterentwicklung des Systems SODiR 3.0 im Rahmen eines maximalen Limits von 60 000 Arbeitsstunden. Aufgabe Nr. 3 wird im Rahmen der Option durchgeführt. Weiter als „Gegenstand des Vertrags“, „Gegenstand des Auftrags“. 4.1.4. Im Rahmen der Durchführung des Auftragsgegenstands verpflichtet sich der Auftragnehmer auch: 4.1.4.1. dem Auftraggeber eine Garantie und Gewährleistung unter den in Abschnitt 12 Anhang Nr. 2 zur SWZ im Detail beschriebenen Bedingungen zu gewähren; 4.1.4.2. dem Auftraggeber die urheberrechtlichen und abhängigen Rechte an den während der Vertragsausführung erstellten oder gelieferten Werken unter den in Abschnitt 18 Anhang Nr. 2 zur SWZ im Detail beschriebenen Bedingungen und Grundsätzen zu übertragen; 4.1.4.3. dem Auftraggeber Lizenzen zur Nutzung der Werke unter den in Abschnitt 18 Anhang Nr. 2 zur SWZ im Detail beschriebenen Bedingungen und Grundsätzen zu gewähren. 4.1.5. Der detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, einschließlich ATiK, MR sowie Art und Weise ihrer Durchführung, entsprechen die Bestimmungen des Vertrags (Anhang Nr. 2 zur SWZ), insbesondere die OPZ (Anhang Nr. 1 zum Vertrag) einschließlich der Anhänge. 4.1.6. Um Missverständnisse zu vermeiden, bestätigen die Parteien, dass im Bereich der Implementierung das Interesse des Auftraggebers ausschließlich durch die Lieferung eines vollständigen, voll funktionsfähigen Systems SODiR 3.0 einschließlich der Implementierungsdokumentation, die ein Werk darstellt, befriedigt wird – und nur in diesem Fall wird der Vertrag im Bereich der Implementierung ordnungsgemäß ausgeführt. 4.1.7. Details zu den Optionen finden sich in den geplanten Bestimmungen des Vertrags, die in den Text des Vertrags über die öffentliche Auftragsvergabe aufgenommen werden, weiter als „PPU“. 4.2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands und die Art und Weise seiner Durchführung sind in Anhang Nr. 1 zur SWZ mit den Anhängen zur Beschreibung des Auftragsgegenstands einschließlich der Anhänge (weiter als „OPZ“) sowie in Anhang Nr. 2 zur SWZ (PPU) enthalten. 4.3. Der Auftraggeber verlangt die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags einer Person/mehrerer Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Betreuung ausführen, insbesondere solche, die darin bestehen, Korrespondenz entgegenzunehmen und zu registrieren, Terminkalender für Treffen zu führen, deren Ausführung darin besteht, die Arbeit in der in Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – beschriebenen Weise auszuführen. (Diese Verpflichtung gilt nicht für Situationen, in denen diese Arbeiten selbstständig und persönlich von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in Form der sogenannten Selbstständigkeit als Subunternehmer ausüben). Details zur Art und Weise der Dokumentation der Beschäftigung sowie zur Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen an die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer sowie Bestimmungen zu den Sanktionen für die Nichtbefriedigung der oben genannten Anforderungen enthalten die Bestimmungen der PPU.

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