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Polen – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Świadczenie usług w zakresie lokalnego transportu zbiorowego na terenie Gminy Andrespol i Miasta Łodzi

Gmina AndrespolPolenVeröffentlicht am 23. Sept. 2026
Noch 34 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des lokalen öffentlichen Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Andrespol und der Stadt Łódź. 2. Der Auftragsgegenstand ist in zwei Teile unterteilt. 3. Der Auftraggeber erlaubt das Einreichen von Teilangeboten. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen beliebigen Teil oder Teile des Auftrags abgeben. 1) Teil Nr 1 – Regelmäßige Bedienung der Buslinie Nr 202 a. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des lokalen öffentlichen Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Andrespol und der Stadt Łódź auf der Buslinie Nr 202 - auf der Strecke Łódź – (Rondo Inwalidów – Rokicińska) – Kraszew – Justynów - Janówka) - Łódź (Rokicińska - Rondo Inwalidów), im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027. b. Die Beförderungsdienste auf der Linie Nr 202 werden gemäß dem im Anhang Nr 13 zu SWZ festgelegten Fahrplan erbracht. c. Die voraussichtliche Arbeitsmenge für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 beträgt insgesamt 155 545 Buskilometer. d. Die Länge der Fahrstrecke (in einer Richtung) beträgt: d1. Strecke Łódź – Janówka – 14,72 km d2. Strecke Łódź – Kraszew – Janówka – 18,13 km d3. Strecke Janówka – Kraszew – Łódź – 17,77 km d4. Strecke Janówka – Łódź – 14,36 km Die angenommenen Streckenlängen gelten für die gesamte Dauer der Dienstleistungserbringung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Streckenlängen zur Berechnung der Kosten der erbrachten Dienstleistung zu akzeptieren. e. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Art. 18 des Gesetzes vom 6. September 2001 über den Straßenverkehr (Dz.U.2025 poz. 1490 mit späteren Änderungen) genannte Genehmigung zu erhalten und sie dem Auftraggeber spätestens einen Tag vor Beginn der Dienstleistungserbringung vorzulegen. 2) Teil Nr 2 – Regelmäßige Bedienung der Buslinie Nr 201 a. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des lokalen öffentlichen Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Andrespol und der Stadt Łódź – Regelmäßige Bedienung der Buslinie Nr 201 - auf der Strecke Łódź – (Rondo Inwalidów – Rokicińska) – Bedoń Przykościelny (Kościelna/Kościół) - Łódź (Rokicińska - Rondo Inwalidów) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027. b. Die Beförderungsdienste werden gemäß dem im Anhang Nr 14 zu SWZ festgelegten Fahrplan erbracht. c. Die voraussichtliche Arbeitsmenge für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 beträgt insgesamt 68 723 Buskilometer. d. Die Länge der Fahrstrecke (in einer Richtung) beträgt: d1. Strecke Łódź – Bedoń Przykościelny – 11,36 km d2. Strecke Bedoń Przykościelny – Łódź – 11,00 km Die angenommenen Streckenlängen gelten für die gesamte Dauer der Dienstleistungserbringung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Streckenlängen zur Berechnung der Kosten der erbrachten Dienstleistung zu akzeptieren. e. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Art. 18 des Gesetzes vom 6. September 2001 über den Straßenverkehr genannte Genehmigung zu erhalten und sie dem Auftraggeber spätestens einen Tag vor Beginn der Dienstleistungserbringung vorzulegen. 4. Anforderungen an die Durchführung des Auftragsgegenstands. 1) Der Auftraggeber stellt klar, dass in den Fahrzeugen des Auftragnehmers, die die auf Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Linien des öffentlichen Personennahverkehrs bedienen, nur Einzelfahrscheine und Abonnementfahrscheine des lokalen öffentlichen Verkehrs in Łódź gemäß der aktuellen Beschluss der Stadt Łódź über die Festsetzung der Gebühren für die Beförderungsleistungen des lokalen öffentlichen Verkehrs in Łódź gelten. 2) Der Auftragnehmer hat kein Recht, von den Fahrgästen Gebühren zu erheben. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen stellen den Ertrag der Stadt Łódź dar. 3) In den Verkehrsmitteln, die die betreffenden Verkehrslinien bedienen, wird die Fahrscheinkontrolle sowie die Einziehung von Forderungen aus nicht bezahltem Fahrschein auf den Verkehrslinien durch die Stadt Łódź oder einen von der Stadt Łódź bevollmächtigten Dritten durchgeführt. Der Fahrer des Fahrzeugs, das die Beförderungsdienstleistung erbringt, verpflichtet sich im Falle einer Kontrolle, die Fahrkartenautomaten zu blockieren und die Durchführung der Kontrolle durch den dazu bevollmächtigten Dritten zu ermöglichen. Der Auftragsgegenstand ist im Abschnitt IV SWZ detailliert beschrieben.

CPV-Codes

Öffentlicher Verkehr (Straße)

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