Dänemark – Bauarbeiten – Ny skole, Indre Ringvej - Totalentrepriseudbud
Beschreibung
Die Ausschreibung wird als eine Ausschreibung mit Verhandlungen gemäß den §§ 61-66 des Udbudslovens durchgeführt, mit einer vorherigen Vorqualifikation. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Verhandlungen durchzuführen und den Vertrag somit auf der Grundlage des vorläufigen Angebots zu vergeben. Das Zuschlagskriterium ist „Das beste Verhältnis zwischen Preis und Qualität“ gemäß Udbudslovens § 162, Nr. 3. Aus den Bewerbern für die Vorqualifikation werden vier Teams ausgewählt, die zur Abgabe von Angeboten eingeladen werden. Die Angebotsphase beginnt mit einer gemeinsamen Besichtigung der bestehenden Schule und der Außenanlagen. Nach der Besichtigung werden die Bietenden zu einem freiwilligen Dialogtreffen mit dem Auftraggeber eingeladen, um die beabsichtigten architektonischen Hauptmerkmale des Angebots zu besprechen. Ziel des Treffens ist es, den Bietenden die Möglichkeit zu geben, eventuelle Fragen zu klären und ein aktualisiertes Verständnis der architektonischen Rahmenbedingungen und Absichten zu erhalten. Der Auftraggeber wird die qualitativen Unterkriterien weder vor, während noch nach dem Treffen bewerten. Das Dialogtreffen dient ausschließlich dazu, dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, auf die Beantwortung der qualitativen Unterkriterien durch den Bietenden hinzuweisen. Nach den Dialogtreffen werden die Angebote abgeschlossen und über das Projektweb eingereicht. Anschließend werden die Angebote von einem Bewertungsausschuss bewertet, der aus Vertretern der Organisation des Auftraggebers, Bauherrenberatern und externen Fachleuten besteht. Auf der Grundlage der Bewertung entscheidet der Auftraggeber, ob eine Verhandlungsrunde durchgeführt wird oder ob die Aufgabe auf der Grundlage der vorläufigen Angebote direkt vergeben wird, die in diesem Fall das endgültige Angebot der Bietenden werden. Wenn der Auftraggeber sich entscheidet, eine Verhandlungsrunde durchzuführen, werden ausgewählte Bietende eingeladen, die in individuellen Verhandlungsgesprächen stattfinden. Der Auftraggeber führt die Ausschreibung als Ausschreibung mit Verhandlungen in mehreren Phasen durch, um die Anzahl der zu verhandelnden Angebote zu begrenzen, gemäß Udbudslovens § 62, Abs. 2, Nr. 2. Der Auftraggeber erwartet, 4 Unternehmen zur Abgabe vorläufiger Angebote aufzufordern. Nach einer vorläufigen Bewertung der vorläufigen Angebote gemäß dem Zuschlagskriterium „bestes Verhältnis zwischen Preis und Qualität“ (mit den entsprechenden Unterkriterien und Gewichtung) reduziert der Auftraggeber die Anzahl der Bietenden auf die 2 Bietenden, die insgesamt als die besten Angebote bewertet wurden. Diese werden zur Verhandlung eingeladen. Sollten die Angebote, die bei der vorläufigen Bewertung als Nr. 2 und Nr. 3 bewertet wurden, sich um weniger als 2,00 Punkte (1,99 Punkte oder weniger) insgesamt gemäß dem Zuschlagskriterium „bestes Verhältnis zwischen Preis und Qualität“ unterscheiden, wird der Auftraggeber die obige Anzahl so erweitern, dass 3 Bietende insgesamt zur Verhandlung eingeladen werden. Die Reduzierung erfolgt auf der Grundlage des Zuschlagskriteriums in Übereinstimmung mit Udbudslovens § 66, Abs. 3, und § 146, Abs. 1. Bietende, die nicht zur nächsten Phase eingeladen werden, werden mit einer Begründung auf der Grundlage des Zuschlagskriteriums informiert. Es sei denn, der Auftraggeber entscheidet sich, den Vertrag auf der Grundlage des vorläufigen Angebots zu vergeben, wird ein oder mehrere Verhandlungsverläufe durchgeführt, wie unten beschrieben: Die Bietenden werden daher zu individuellen Verhandlungsgesprächen eingeladen, die parallel stattfinden. Auf der Grundlage der Verhandlungen erstellt der Auftraggeber ein gemeinsames Protokoll (Korrekturblatt) sowie individuelle Protokolle. Das gemeinsame Protokoll bezieht sich auf das Ausschreibungsmaterial/Ausschreibungsverfahren und wird allen Bietenden zugänglich gemacht. Die individuellen Protokolle beziehen sich auf das Angebot jedes einzelnen Bietenden und werden nur an den jeweiligen Bietenden gesendet. Sollte eine Frage oder ein Vorbehalt eines Bietenden den Auftraggeber veranlassen, eine Änderung im Ausschreibungsmaterial zu überdenken, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den betreffenden Änderungsvorschlag den verbleibenden Bietenden vorzulegen. Gegebenenfalls geändertes Ausschreibungsmaterial wird auf der digitalen Ausschreibungsplattform gemäß den Ausschreibungsbedingungen Pkt. 3.2. zugänglich gemacht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der Verhandlungsrunden zu erweitern. In diesem Fall gilt das oben Genannte für alle Verhandlungsgespräche. Nach der Verhandlungsrunde überarbeiten die Bietenden ihre endgültigen Angebote auf der Grundlage individueller und gemeinsamer Rückmeldungen des Auftraggebers. Die überarbeiteten Angebote werden anschließend vom Bewertungsausschuss bewertet. Die Angebotsphase endet mit der Veröffentlichung der Bewertung und der Benennung eines Gewinners. Nach Ablauf der Stillstandsperiode beabsichtigt Fredericia Kommune, einen Totalunternehmervertrag mit dem gewinnenden Bietenden abzuschließen. Ein wirtschaftlicher Akteur wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der obligatorischen Ausschlussgründe in Udbudslovens § 135, Abs. 13 und § 136, Abs. 1, Nr. 1.3. betroffen ist. Darüber hinaus wird ein wirtschaftlicher Akteur von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von den freiwilligen Ausschlussgründen in Udbudslovens § 137, Abs. 1, Nr. 1) und 2) betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur kann nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der wirtschaftliche Akteur ausreichende Dokumentation vorlegt, dass der wirtschaftliche Akteur zuverlässig ist, selbst wenn der wirtschaftliche Akteur von einem oder mehreren der Ausschlussgründe in Udbudslovens §§ 135-137 betroffen ist, gemäß Udbudslovens § 138, Abs. 1. Rådets forordning (EU) 2022/576. Es kann kein Vertrag an die folgenden Unternehmen vergeben werden, gemäß Rådets forordning (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: A. russische Staatsbürger oder natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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