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Polen – Bau von Müllverbrennungsanlagen – „Budowa instalacji kogeneracji do produkcji energii z przetworzonych odpadów komunalnych z wykorzystaniem ciepła do miejskiej sieci ciepłowniczej w Tarnowie".

Miejskie Przedsiębiorstwo Energetyki Cieplnej S.A.PolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Planung, der Bau, die Inbetriebnahme und die Übergabe einer Kogenerationsanlage zur Energieerzeugung aus recycelten kommunalen Abfällen unter Nutzung der Wärme für das städtische Fernwärmenetz in Tarnów. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planung sowie die erforderlichen Bauarbeiten zur Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage, einschließlich der konstruktiven, installativen, elektrischen und AKPiA-Arbeiten sowie der Arbeiten zur Geländeerschließung, durchzuführen. Zum Gegenstand des Auftrags gehören auch Bauarbeiten, die mit allen Objekten, Gebäuden und Bauwerken sowie der Geländeerschließung verbunden sind, die für die Montage der technologischen Linie der Anlage und der zugehörigen Einrichtungen erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist auch verpflichtet, die Planung und Durchführung aller installativen und montagetechnischen Arbeiten, die für die Inbetriebnahme der Anlage erforderlich sind, zu übernehmen. Das Vorhaben wird auf dem Gelände des Miejskie Przedsiębiorstwo Energetyki Cieplnej S.A. bei ul. Spokojnej 65, 33-100 Tarnów, Gemarkung: 79, auf den Grundstücken mit den Grundbuchnummern: 136/13; 141/2; 153/1; 153/2; 154/2; 154/3; 154/4; 155/2; 155/3; 156/23; 156/5; 156/25; 156/19; 156/21 realisiert. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet zu: 1) Erstellung der Projektunterlagen (einschließlich Vorentwurf, Bauentwurf, Technischer Entwurf und Ausführungspläne in allen Branchen) einschließlich der Beschaffung aller erforderlichen Entscheidungen, Gutachten, Genehmigungen und Absprachen, die die Durchführung der Bauarbeiten ermöglichen, einschließlich der Erlangung der Baugenehmigung; 2) Lieferung der erforderlichen Geräte und Materialien; 3) Durchführung vorbereitender Arbeiten; 4) Anschluss der Medien; 5) Durchführung der Bauarbeiten an Gebäuden, Bauwerken, Zufahrtsstraßen, Wendeflächen, Feuerwehrausfahrten und Verbindungen zu externen Anlagen sowie technologischen, Versorgungs-, Elektroenergie-, AKPiA-, Sanitär-, Überwachungs- und Brandschutz- und BHP-Systemen; 6) Abbruch und/oder Demontage überflüssiger Objekte und Netze, die sich auf dem Gelände der Investition befinden, sowie Verlegung von Netzen, deren Funktionserhaltung erforderlich ist; 7) Montage von Geräten, Netzen und technischen Installationen, Versorgungs-, Elektroenergie-, AKPiA-, Sanitär-, Überwachungs- und Brandschutz- und BHP-Systemen; 8) Inbetriebnahme und Durchführung von Probebetrieb, Testbetrieb und Regelbetrieb, einschließlich der ersten Befüllung der Systeme und Installationen mit Arbeitsmedien einschließlich Lagerbehältern; 9) Durchführung von Garantieprüfungen, einschließlich Garantiemessungen; 10) Erstellung der Ausführungsdokumentation; 11) Schulung des Personals, wobei Schulungsmaterialien in elektronischer Form bereitgestellt werden, wobei die Schulung als theoretische und praktische Schulung durchgeführt werden muss; 12) Erlangung aller erforderlichen Zertifikate, Entscheidungen und Genehmigungen zur Übergabe der Investition an den Betrieb und die Nutzung; 13) Erbringung von Dienstleistungen, d.h. technische Unterstützung (im ersten Jahr des Betriebs) sowie Service CHP_RDF in der Garantiezeit und Lieferung von Ersatzteilen und Betriebsmitteln in der Garantiezeit gemäß den in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegten Grundsätzen, die Anhang Nr. 11 zur SWZ darstellen; 14) Erfüllung der Verpflichtungen aus der gewährten Qualitätsgarantie und der Gewährleistung für Mängel sowie aller Arbeiten und Lieferungen, die zur Realisierung der vollständigen Anlage erforderlich sind (selbst wenn sie nicht wörtlich in der PFU aufgeführt sind), sowie Erlangung und Übergabe aller gesetzlich erforderlichen Dokumente, die die Übergabe der Investition an den Betrieb und die Nutzung ermöglichen; 15) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Geländeebnung in dem Bereich durchzuführen, in dem die CHP_RDF einschließlich der zugehörigen Anlagen errichtet wird. Die Durchführung des Auftrags unterliegt dem polnischen Recht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Projektarbeiten sowie die Bauarbeiten gemäß dem Landesrecht, insbesondere den technischen Bauvorschriften, den Vorschriften über die selbständigen technischen Funktionen im Bauwesen sowie den Vorschriften über die im Bauwesen verwendeten Produkte und Materialien, durchzuführen. Für die Realisierung der CHP_RDF werden ausschließlich Geräte verwendet, die in dem in der PPU angegebenen Zeitraum hergestellt wurden, die Anhang SWZ_11 zur SWZ darstellen. Der Gegenstand des Auftrags ist im Funktionalen und Nutzungsprogramm, das Anhang Nr. SWZ_01 zur SWZ (im Folgenden PFU genannt) darstellt, detailliert beschrieben. 1. Das Verfahren wird ausschließlich in polnischer Sprache über die Plattform platformazakupowa.pl unter der Adresse: https://platformazakupowa.pl/transakcja/1330058 durchgeführt, über die auch die Kommunikation erfolgt. 2. Technische Anforderungen: 1) Ständiger Zugang zum Internet mit einer garantierten Bandbreite von mindestens 2 Mbit/s, 2) Computer der Klasse PC oder MAC mit folgender Konfiguration: mindestens 2 GB RAM, Prozessor Intel IV 2 GHz oder eine neuere Version, eines der Betriebssysteme - MS Windows 7, Mac Os x 10 4, Linux oder deren neuere Versionen, 3) installierter Internetbrowser, der Javascript unterstützt, z.B.: EDGE, Chrome, FireFox, in der neuesten verfügbaren Version, mit aktivierter Javascript-Unterstützung, Akzeptanz von Cookies oder Möglichkeit der Nutzung des lokalen Browserspeichers, 4) Die Kommunikation mit platformazakupowa.pl ist mit dem Protokoll TLS 1.3 verschlüsselt. 5) Die Datenaufnahme durch die Einkaufsplattform ist mit der offiziellen polnischen Zeit synchronisiert, die durch die Zeitserver des Hauptamts für Maße und Gewichte unter Verwendung des NTP-Protokolls festgelegt wird. 3. Der Auftragnehmer trägt alle Kosten, die mit der Vorbereitung und Ein

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