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Polen – Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte – Sukcesywne dostawy materiałów eksploatacyjnych do urządzeń drukujących Xerox i OKI dla Narodowego Instytutu Onkologii im. Marii Skłodowskiej – Curie - Państwowego Instytutu Badawczego, Oddziału w Gliwicach

Narodowy Instytut Onkologii im. Marii Skłodowskiej-Curie - Państwowy Instytut Badawczy Oddział w GliwicachPolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
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Beschreibung

1. Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. Begründung: Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind aufeinanderfolgende Lieferungen von Verbrauchsmaterialien für Druckgeräte der Firmen OKI und XEROX. Es handelt sich um ein allgemein verfügbares Sortiment. Eine Aufteilung des Auftrags in Teile wäre unwirtschaftlich und aus organisatorischen Gründen nachteilig.

2. Beschreibung des Auftragsgegenstands sowie die Bedingungen zur Ausführung des Auftrags sind in den Anlagen enthalten:

2.1. Preisspezifikation – Anlage Nr. 2. zur SWZ

2.2. Geplante Vertragsbestimmungen, die in den Vertrag aufgenommen werden – Anlage Nr. 4 zur SWZ

3. Der Auftraggeber gestattet die Abgabe gleichwertiger Angebote – die Beschreibung der Gleichwertigkeit ist in Abschnitt IV der SWZ enthalten.

4. Der Auftraggeber plant keine elektronische Auktion sowie keine ergänzenden Aufträge.

5. Informationen über die gemeinsame Bewerbung der Auftragnehmer um die Erteilung des Auftrags sind in Abschnitt IX der SWZ enthalten.

6. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit von Änderungen der Vertragsbestimmungen (sogenannte Vertragsänderungen auf der Grundlage von Art. 455 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes) in Bezug auf den Inhalt des Angebots, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer ausgewählt wurde, gemäß den in Anlage Nr. 4 zur SWZ enthaltenen Bedingungen vor. Eine Änderung des Vertrags kann auch in den in Art. 455 Abs. 1 Punkt 2-4 sowie Abs. 2 des Gesetzes über öffentliche Aufträge genannten Fällen erfolgen.

7. Die aus Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zum Aufheben der Richtlinie 95/46/EG resultierende Informationsklausel hat der Auftraggeber in der SWZ aufgenommen.

8. Der Bindungszeitraum des Angebots beträgt: 90 Tage. Der Lauf des Bindungszeitraums beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Dieser Tag ist der erste Tag des Bindungszeitraums. Dies bedeutet, dass der Bindungszeitraum am 02.11.2026 endet.

11. Weitere Informationen zu diesem Verfahren sind in der SWZ enthalten.

CPV-Codes

Toner für Laserdrucker/Fax-GeräteTrommeln für BüromaschinenFuser

Unterlagen & Angebotsabgabe

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