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Polen – Auftausalz – Dostawa soli drogowej na potrzeby prowadzenia akcji zimowego utrzymania dróg wojewódzkich w sezonie 2026/2027– zwalczanie śliskości na drogach wojewódzkich

Zarząd Dróg Wojewódzkich w LubliniePolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist: „Lieferung von Streusalz für die Durchführung von Winterdienstmaßnahmen auf den Woiwodschaftsstraßen in der Saison 2026/2027 – Bekämpfung der Glätte auf den Woiwodschaftsstraßen“. 2. Erforderliche chemische und granulometrische Zusammensetzung für das Streusalz DR: a) chemische Zusammensetzung: - Natriumchlorid NaCl - ≥ 92%; - H20 - ≤ 3,0%; - Kaliumferrocyanid - ≥ 20 mg/kg; - wasserunlösliche Bestandteile - < 2,0%; b) granulometrische Zusammensetzung: - Körner > 6,3 mm - < 10%; - Körner < 1 mm - < 60%; im übrigen Bereich den in der Norm PN-86/C-84081/02:1998 Salz (Natriumchlorid) festgelegten Parametern entsprechen; c) granulometrische Zusammensetzung gemäß PN-EN 16811-1:2016-10 „Mittleres Streusalz Klasse M“ oder gleichwertig: - Anteil der Körner < 0,125 mm: maximal 7%; - Anteil der Körner < 0,8 mm: 5% - 35%; - Anteil der Körner < 1,6 mm: 10% - 60%; - Anteil der Körner < 3,15 mm: 45% - 90%; - Anteil der Körner < 6,3 mm: 100% (Toleranz 2% der Körner im Bereich von 6,3 mm bis 8 mm). 3. Der Auftraggeber verlangt die Erfüllung der Anforderungen im Hinblick auf die Granulometrie für das Streusalz gemäß Punkt 2.2 b) oder gemäß Punkt 2.2 c) oben. Es ist nicht zulässig, die Anforderungen für die Granulometrie teilweise gemäß Punkt 2.2 b) und teilweise gemäß Punkt 2.2 c) zu erfüllen. 4. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1), im Folgenden „DSGVO“, teile ich mit, dass: der Verantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten der Direktor des ZDW in Lublin, ul. Bohdana Dobrzańskiego 3, 20-262 Lublin, ist. Der Datenschutzbeauftragte des ZDW in Lublin ist per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Weitere Informationen zur DSGVO finden sich in den Auftragsunterlagen. 5. Der Auftraggeber wird gemäß Artikel 139 Absatz 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine sachliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen vornehmen. 6. Der Auftraggeber plant die Aufhebung des Verfahrens gemäß Artikel 257 des Gesetzes über öffentliche Aufträge. 7. Der Auftraggeber plant gemäß Artikel 455 Absatz 1 Punkt 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge die Möglichkeit einer Änderung des Vertrags, die im Vertragsentwurf detailliert beschrieben ist. 8. Der Auftraggeber erlaubt die Abgabe von Teilangeboten. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für die Durchführung einer oder mehrerer von ihm ausgewählter Aufgaben aus den im Auftragsgegenstand beschriebenen Aufgaben abgeben. 9. Frist zur Ausführung des Auftrags - I. Tranche - bis 30. November 2026 - II. Tranche – bis 26. Februar 2027 10. Der Auftragnehmer ist bis zum 09.11.2026 an sein Angebot gebunden. 11. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 12.08.2026 um 09.30 Uhr auf der Plattform durch Entschlüsselung und Öffnung der Angebote.

CPV-Codes

Auftausalz

Unterlagen & Angebotsabgabe

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