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Polen – Kofferdurchleuchtungsausrüstung – Dostawa systemów do wykrywania materiałów wybuchowych EDSCB C3”

Port Lotniczy Bydgoszcz S.A.PolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist: „Lieferung von Systemen zur Erkennung von Sprengstoffen EDSCB C3“. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags ist Anhang Nr. 1 zum SWZ. Beschreibung des Auftragsgegenstands nach den Codes des Gemeinsamen Vokabulars der Aufträge CPV: Haupt-CPV-Code: 38581000-1 Geräte zur Röntgenprüfung von Gepäck Zusätzlicher CPV-Code: 38582000-8 Röntgenprüfgeräte. Der Umfang des Vertrags ist mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden, die in der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt wird. Lokale Besichtigung. Der Auftraggeber plant, für alle Auftragnehmer, die ihre Teilnahme anmelden, eine lokale Besichtigung des durch den Auftragsgegenstand erfassten Ortes zu organisieren. Aufgrund der Notwendigkeit, die Besichtigung unter den Bedingungen eines funktionierenden Flughafens durchzuführen, sowie aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen, informiert der Auftraggeber, dass an der Besichtigung nicht mehr als 2 Vertreter des Auftragnehmers teilnehmen können. Um die Teilnahme an der Besichtigung anzumelden, sind die Auftragnehmer verpflichtet, einen Antrag über die E-Vergabeplattform bis zum 20.07.2026, 12:00 Uhr, zu senden. Der Termin für die lokale Besichtigung ist auf den 21.07.2026, ab 10:00 Uhr (Treffpunkt am Terminal, vor dem Eingang zur Passagier-Sicherheitskontrolle), festgelegt. Während der Besichtigung müssen die Vertreter des Auftragnehmers einen Ausweis mit sich führen. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine Person von der lokalen Besichtigung auszuschließen, wenn die SOL keine positive Überprüfung dieser Person durchführt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmern, die ihre Teilnahme an der lokalen Besichtigung angemeldet haben, den festgelegten Termin bestätigen. Die Teilnahme an der lokalen Besichtigung ist nicht verpflichtend und stellt keine Bedingung für die Einreichung eines Angebots dar. Der Auftraggeber fordert, dass der Anteil der in den Rahmen der Auftragsausführung gelieferten Produkte, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Staaten stammen, mit denen die Europäische Gemeinschaft Abkommen über die gleiche Behandlung von Unternehmen abgeschlossen hat, oder aus Staaten, gegenüber denen die Richtlinie 2014/25/EU gemäß einer Entscheidung des Rates angewendet wird, 50% übersteigt. Der Auftragnehmer muss zusammen mit dem Angebot eine Erklärung über die Herkunft des Produkts im Bereich der gelieferten Geräte gemäß Anhang Nr. 10 zum SWZ einreichen. Der Auftraggeber schließt die Teilnahme von Auftragnehmern aus, die aus Staaten stammen, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder Staaten, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens über öffentliche Aufträge (GPA) im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sind. Angebote, die von Unternehmen aus der Volksrepublik China (VR China) oder von diesen kontrollierten Unternehmen eingereicht werden, werden abgelehnt. Der Auftraggeber stimmt nicht der Vergabe eines Teils des Auftrags an Subunternehmer, Dritte (die Ressourcen zur Verfügung stellen) oder Lieferanten von Schlüsselkomponenten zu, die in der VR China registriert sind, von Unternehmen aus der VR China kontrolliert werden oder deren Personal, das die Aufgaben auf dem Flughafengelände ausführt, keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU/NATO besitzt.

CPV-Codes

KofferdurchleuchtungsausrüstungRöntgenkontrollausrüstung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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