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Polen – Chemische Analysegeräte – Dostawa analizatora przepływowego do oznaczania cyjanków wraz z wyposażeniem. Znak: AGZ.272.12.2026

Wojewódzka Stacja Sanitarno-Epidemiologiczna w KrakowiePolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 22 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags sind der Kauf, die Lieferung, die Installation und Inbetriebnahme sowie die Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers in Bezug auf die Bedienung eines Durchflussanalysators zur Kennzeichnung von Cyaniden, einschließlich der Ausstattung, im Folgenden als SWZ „Analysator“ oder „Equipment“ bezeichnet, an die im Auftragsbeschreibung angegebene Adresse des Auftraggebers, d.h.: Wojewódzkiej Stacji Sanitarno-Epidemiologicznej in Krakau, ul. Prądnicka 76, 31-202 Krakau, in den Dienstzeiten, d.h. von Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:00. 2. Der Gegenstand und der Umfang des Auftrags sind im Detail beschrieben: a) im Anhang A zur SWZ – technische Parameter und Anforderungen; b) im Vertragsmuster, das Anhang 2 zur SWZ darstellt. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotene Leistung, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Erfüllung des Auftrags verwendet werden, weder als Hauptbestandteile noch als Komponenten, Umgebungsbestandteile oder begleitende Lösungen, umfasst: - ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System genannt werden, und die einen negativen Einfluss auf das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates haben (d.h. Dz.U. aus 2026 r. poz. 20 und 252); - ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung des Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko gemäß Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System festgelegt wurde, oder ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in dieser Entscheidung festgelegt wurden. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zum Ausschluss des Angebots gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 17 oder Punkt 19 des Gesetzes PZP. 4. Zur Bestätigung, dass das angebotene Equipment die Anforderungen des Auftraggebers sowie die in Absatz 3 genannten Anforderungen erfüllt, ist der ausgefüllte Anhang A zur SWZ – technische Parameter und Anforderungen (einschließlich des vom Ausführer ausgefüllten „Verzeichnis der während der Auftragserfüllung verwendeten ICT-Elemente“, das zur Identifizierung der im Angebot enthaltenen oder zur Auftragserfüllung verwendeten ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen und ICT-Prozesse dient) zusammen mit dem Angebot einzureichen, unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch eine zur Vertretung des Ausführers befugte Person.

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Chemische Analysegeräte

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