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Polen – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Odbieranie i zagospodarowanie odpadów komunalnych z terenu Gminy Skrwilno w 2027 r.

GMINA SKRWILNOPolenVeröffentlicht am 25. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Gebiet der Gemeinde Skrwilno im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 im Bereich der Entgegennahme, des Transports und der Verwertung von kommunalen Abfällen von Eigentümern bewohnter und unbewohnter Immobilien, auf denen kommunale Abfälle entstehen, sowie von Immobilien, auf denen sich ein Ferienhaus und andere für Erholungs- und Freizeitzwecke genutzte Immobilien im Gebiet der Gemeinde Skrwilno befinden. 2. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, die in der Selektiven Sammlungspunkt für kommunale Abfälle in Skrwilno, ul. Kościelna 43, gesammelten Abfälle zu entgegenzunehmen und zu verwerten. 3. Das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags wird im Wege einer unbeschränkten Ausschreibung gemäß Art. 132 des Gesetzes vom 11. September 2019 – Gesetz über öffentliche Aufträge (Dz. U. z 2026 r., poz. 793 mit späterer Änderung) durchgeführt. 4. Der Auftraggeber plant die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens gemäß Art. 139 (mit Ausnahme von Abs. 2) des Gesetzes Pzp, d.h. der Auftraggeber wird zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine Subjektqualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen. 5. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer oder Subunternehmer die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages von Personen, die Tätigkeiten im Bereich der Erfüllung des Auftragsgegenstands ausführen, d.h. Tätigkeiten im Bereich der Entgegennahme und Verwertung von Abfällen, sofern sie in den Bereich des Art. 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuches fallen. 6. Um die Vergabe des Auftrags bewerben können sich Auftragnehmer, die die Anforderungen im Hinblick auf das Kriterium der Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit erfüllen, sofern dies aus besonderen Vorschriften hervorgeht - der Auftraggeber gibt an, dass die Bedingung erfüllt sein wird, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass er über a) einen aktuellen Eintrag in das Register der regulierten Tätigkeit im Bereich der Entgegennahme von kommunalen Abfällen von Eigentümern im Gebiet der Gemeinde Skrwilno gemäß dem Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r., poz. 733 mit späterer Änderung); b) einen aktuellen Eintrag in das Register BDO, das vom zuständigen Wojewoden auf der Grundlage von Art. 49 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U. z 2026 r., poz. 1328 mit Änderung) geführt wird, verfügt. - Der Auftraggeber verlangt in diesem Bereich subjektive Beweismittel. Die Bewertung der Erfüllung der oben genannten Bedingung, die von den Auftragnehmern verlangt wird, wird auf der Grundlage der eingereichten Dokumente erfolgen. 2) wirtschaftliche oder finanzielle Lage - Der Auftragnehmer sollte über eine Haftpflichtversicherung im Bereich der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand in Höhe von mindestens 200.000,00 PLN (in Worten: zweihunderttausend) verfügen. - Der Auftraggeber verlangt in diesem Bereich subjektive Beweismittel. 3) technische oder berufliche Fähigkeit a) Es ist erforderlich, dass der Auftragnehmer nachweist, dass er mindestens 1 Dienstleistung im Bereich der Entgegennahme von kommunalen Abfällen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten erbracht hat, und wenn der Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit kürzer ist - in diesem Zeitraum. Details - die Anforderung bezieht sich auf 1 Dienstleistung zur Entgegennahme von kommunalen Abfällen, die für die Eigentümer von Immobilien aus dem Gebiet einer Gemeinde auf kontinuierliche Weise für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten mit einem Gesamtgewicht der Abfälle von mindestens 900 Mg für einen Auftrag erbracht wurde. - Der Auftraggeber verlangt in diesem Bereich subjektive Beweismittel. b) Es ist erforderlich, dass der Auftragnehmer nachweist, dass er über spezielle Ausrüstung gemäß der Verordnung des Ministers für Umwelt vom 11. Januar 2013 über die besonderen Anforderungen im Bereich der Entgegennahme von kommunalen Abfällen von Immobilieneigentümern (Dz.U. 2013 r. poz.122) verfügt, darunter: - ein Fahrzeug des Typs „Müllwagen“, das für die Entgegennahme von mindestens Containern des Typs KP5, KP7 geeignet ist, - ein Fahrzeug mit Kran HDS, das für die Entgegennahme von Abfällen aus der selektiven Sammlung aus Behältern des Typs Glocke geeignet ist, - ein Kleinmüllwagen, der für die Entgegennahme von Abfällen von Grundstücken mit erschwertem Zugang ausgestattet ist und über einen Lademechanismus für Behälter mit einem Fassungsvermögen von 110 – 1100 Litern verfügt, - mindestens 2 Fahrzeuge, die für die Entgegennahme von gemischten kommunalen Abfällen mit Kompaktierfunktion geeignet sind, - 2 Fahrzeuge, die für die Entgegennahme von selektiv gesammelten kommunalen Abfällen mit Kompaktierfunktion geeignet sind, - 1 Fahrzeug zur Entgegennahme von Abfällen ohne Kompaktierfunktion. - Der Auftraggeber verlangt in diesem Bereich subjektive Beweismittel. 7. Die obligatorischen Ausschlussgründe des Auftragnehmers sind in Art. 108 Abs. 1 Pkt. 1-6 des Gesetzes Pzp festgelegt. 2. Der Auftraggeber plant den Ausschluss des Auftragnehmers auf der Grundlage von Art. 109 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes Pzp: 1) in Bezug auf den eine Liquidation eröffnet, Insolvenz erklärt, dessen Vermögenswerte von einem Liquidator oder Gericht verwaltet werden, ein Abkommen mit Gläubigern geschlossen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit ausgesetzt oder sich in einer ähnlichen Situation befindet, die aus einem ähnlichen Verfahren gemäß den Vorschriften des Ortes der Einleitung dieses Verfahrens resultiert. 3. Zusätzlich wird der Auftraggeber den Auftragnehmer vom Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags ausschließen, in Bezug auf

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