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Rumänien – Sicherheitsausrüstung – SISTEM INTEGRAT DE SECURITATE PENTRU UNITATEA MILITARĂ 02608 – CAZARMA 3495 ORADEA

MINIATERUL APARARII NATIONALE PRIN UNITATEA MILITARA 02608 ORADEARumänienVeröffentlicht am 16. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Abschluss eines Liefervertrags, dessen Hauptgegenstand die Lieferung von Produkten und deren Nebenleistung die Installation und Inbetriebnahme gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses ist. Das integrierte Sicherheitssystem (SIS) dient der Erhöhung des Sicherheitsniveaus des militärischen Objekts und umfasst die folgenden Subsysteme: 1. Hauptsubsysteme: a. Perimetersicherungsunterssystem (S.D.P.); b. Zugangskontrollsubsystem (S.C.A.); c. Überwachungssystem mit geschlossenen Fernsehkameras – S.T.V.C.I.; d. Einbruchserkennungs- und Alarmierungssubsystem (S.D.A.E.); e. Kommunikations- und Informationssubsystem (S.C.I.); 2. Unterstützende Subsysteme: a. Leitstelle (D); b. Elektroenergieversorgungssystem (S.E.). Details zur Zusammensetzung des bestehenden Systems und dessen Funktionsweise werden den qualifizierten und ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt, um an der zweiten Stufe der Angebotsausarbeitung, bzw. beim Auftraggeber durch Durchführung von Dokumentationsbesuchen vor Ort, teilzunehmen. Aufgrund des höchsten Klassifizierungsniveaus, nämlich GEHEIM, der im Laufe des Verfahrens/der Vertragsdurchführung übermittelten Informationen, können an dem Vergabeverfahren nur Wirtschaftsteilnehmer teilnehmen, die in Rumänien oder in Ländern, mit denen Rumänien auf Regierungsebene oder auf Abteilungsniveau entsprechende Abkommen/Verständigungen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen unterzeichnet und ratifiziert/gebilligt hat, registriert sind, mindestens auf dem Niveau GEHEIM (einschließlich militärischer/Verteidigungsinformationen), im Folgenden als Sicherheitsabkommen bezeichnet. Stufe I – Qualifizierung und Auswahl der Bewerber erfolgt in mehreren Phasen, wie folgt: Phase 1 - Analyse der Qualifikationsdokumente. In dieser Phase nehmen alle in den Wettbewerb eingeschriebenen Bewerber teil; Phase 2 – Durchführung des Verfahrens zur Ausstellung der ASI/DS durch ORNISS gleichzeitig mit der Durchführung der Phase 1. In dieser Phase werden die Verfahren zur Ausstellung der ASI/DS für die in Phase 1 benachrichtigten Wirtschaftsteilnehmer ausgesetzt; Phase 3 - Ausstellung der ASI/DS durch ORNISS für die Wirtschaftsteilnehmer, die an Phase 2 teilgenommen haben; Phase 4 – Endprüfung durch die Bewertungskommission der von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Qualifikationsdokumente, die ASI erhalten haben/DS anerkannt wurden, sowie Mitteilung des Ergebnisses der Qualifikations- und Auswahlphase der Bewerber. Nach Veröffentlichung der Teilnahmeanzeige können Wirtschaftsteilnehmer Anfragen auf Klärung stellen. Die Beantwortung der Anfragen auf Klärung erfolgt gemäß Art. 69-70 der OUG Nr. 114/2011. Frist, bis zu der Anfragen auf Klärung oder Informationen im Zusammenhang mit der Vergabeunterlagen gestellt werden können: 9 (neun) Tage vor dem für die Abgabe der Angebote festgesetzten Termin. Die Auftragsbehörde wird alle Anfragen auf Klärung der Wirtschaftsteilnehmer/informationen vollständig und klar beantworten, mindestens 6 (sechs) Tage vor dem für die Abgabe der Angebote festgesetzten Termin.

CPV-Codes

Sicherheitsausrüstung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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